Aktuelles
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Der bisher nicht ausgebaute Fußgängerweg Teilfläche von Flurstück Nr. 1121 (Am Sandbuck) auf Gemarkung Kirchberg ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich.
Es besteht die Möglichkeit, den Weg gemäß § 7 Straßengesetz mit Wirkung vom 01.11.2024 einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Anwendungen gegen die Einziehung des Weges können bei der Stadtverwaltung, Schloßstr. 10, 74592 Kirchberg a.d.J., erhoben werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Müller.
Mailadresse: mueller@kirchberg-jagst.de
Kirchberg/Jagst, 12.07.2024
gez. Ohr
Bürgermeister