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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Bildungshaus" in Weckelweiler mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat Kirchberg hat am 24.03.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bildungshaus" in Weckelweiler mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen, die Entwürfe gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet zu veröffentlichen.
Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften) und Begründung vom 24.03.2025, gefertigt vom
Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Bebauungsplan liegt vom 07.04.2025 bis 09.05.2025 öffentlich aus.