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Grundsteuer nur noch einmal im Jahr bezahlen!
Vielleicht haben Sie sich auch schon über Ihre Kontoführungsgebühren geärgert - jede Buchung kostet extra! Bei Steuern ist das besonders ärgerlich, vor allem, wenn es sich um kleinere Beträge handelt.
Bei der Grundsteuer, die eigentlich in 4 gleichen Raten zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig ist, kann man Abhilfe schaffen:
Es besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer zum 01. Juli eines Jahres in einem Betrag zu entrichten. Pro Jahr fällt dann nur noch eine, statt vier Buchungen auf dem Konto an.
Sollten Sie diese Möglichkeit ab dem Jahr 2025 in Anspruch nehmen wollen, teilen Sie dies bitte bis zum 15. November 2024 dem Steueramt, Frau Glasbrenner, Tel. 07954/9801-28, mit.