Aktuelles aus dem Rathaus
Was ist bei einem Sterbefall zu tun und zu beachten?
Ereignet sich in der Familie ein Sterbefall, sind für die Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen.
Deshalb möchten wir Ihnen hier kurze Informationen geben, die die wichtigsten Dinge enthalten:
1. Ereignet sich der Todesfall im Hause, ist zunächst ein Arzt zu verständigen (Hausarzt). Dieser nimmt die Leichenschau vor und händigt den Angehörigen die nötigen Bescheinigungen (Leichenschauschein, Todesbescheinigung) aus.
2. Mit diesen Bescheinigungen geht der Angehörige möglichst umgehend zum Standesamt (Rathaus) und meldet den Sterbefall an. Tritt der Sterbefall am Wochenende oder an einem Freitag ein, ist das Standesamt am darauffolgenden Werktag aufzusuchen. Hier erhalten Sie die nötigen Sterbeurkunden.
3. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder in einem Heim usw. werden die Punkte 1 und 2 von der Anstaltsleitung besorgt. Ist der Todesfall in einem auswärtigen Krankenhaus eingetreten, haben die Angehörigen dort einen Nachweis der Personalien des Verstorbenen (Familienbuchauszug, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde) vorzulegen. Die notwendigen Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt des Todesortes.
4. Zunächst ist dann der Beerdigungstermin mit der Gemeinde und anschließend dem Pfarramt festzulegen. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden in der Regel aus organisatorischen und technischen Gründen keine Beisetzungen durchgeführt. Bei der Gemeinde muß angegeben werden, ob ein Einzel- oder Doppelgrab gewünscht wird. Bei einem Sterbefall am Wochenende ist der Beerdigungstermin mit dem Bestatter abzusprechen. Die Beerdigung ist jedoch frühestens am darauffolgenden Dienstag möglich.
5. Für die Einsargung ist ein Schreiner oder Bestattungsunternehmer zu verständigen, ebenso für den Transport zur Leichenhalle. Hat sich der Sterbefall auswärts ereignet, muß eine Überführung veranlaßt werden (Schreiner oder Bestattungsunternehmen). Der Überführungstermin muß der Gemeindeverwaltung rechtzeitig mitgeteilt werden, damit die Leichenhalle vorbereitet werden kann.
6. Erst wenn die Angelegenheiten unter Punkt 1-5 erledigt sind, sollte die Traueranzeige erfolgen. Erst dann kann der Beerdigungstermin sicher feststehen.
7. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken
-eventuell vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden
-den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen
-Hinterbliebenenrente bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen
-das sogenannte Sterbevierteljahr bei der Post beantragen; dies ist in bestimmten Fällen möglich. (Wenn ein Ehegatte hinterbleibt, kann dieser die Rente des Verstorbenen in voller Höhe für 3 Monate erhalten).
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Archiv
In unserem Archiv finden Sie ältere Artikel zum Nachlesen.