Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.09.2018
Sanierungsgebiet Eschenstraße / Lindenstraße
Am 18.07.2018 hat das Bürgercafé mit vorheriger Quartiersbegehung stattgefunden. An der Sitzung hat Frau Kasper-Snouci von der LBBW KE die Ergebnisse detailliert vorgestellt. Ihre Präsentation ist auf der städtischen Homepage einsehbar. Vorgestellt und diskutiert wurde auch der Auslobungstext für den Planerwettbewerb. Auch diese Unterlage ist auf der städtischen Homepage einzusehen.
Als nächster Schritt findet am Freitag, 05.10.2018 ein Bürger-Planer-Dialog statt. Treffpunkt hierfür ist um 16.00 Uhr am Edeka in der Birkenstaße.
Neufassung von Satzungen der Freiwilligen Feuerwehr
a) Feuerwehrentschädigungssatzung
Die bisherige Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr wurde am 26.01.2009 durch Beschluss des Gemeinderates gefasst.
Im Zuge der Neufassung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg wurden entsprechende Empfehlungen zu den Entschädigungen durch den Landesfeuerwehrverband in Abstimmung mit dem Gemeindetag erarbeitet.
Nachdem die letzte Anpassung bzw. Erhöhung der Entschädigungen der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen nun schon seit nahezu 10 Jahren Gültigkeit hat, ist eine angemessene Anpassung vertretbar und geboten.
Die Entschädigungssätze wurden in der Sitzung des Hauptausschusses der Feuerwehr Kirchberg/Jagst am 11.06.2018 behandelt. Einstimmig hat der Gemeinderat der Neufassung die Feuerwehrentschädigungssatzung beschlossen.
b) Feuerwehr-Kostenersatzsatzung
Die bisherige Satzung über die Kostenregelung für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Kirchberg an der Jagst stammt aus dem Jahr 1993 mit Änderungen vom 02.06.1997 und 05.10.2001.
Im Zuge der Neufassung des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg musste diese Satzung nunmehr auf eine geänderte rechtliche Grundlage gestellt und eine neue Kalkulation der Kostenersätze für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen vorgenommen werden.
Die bisher in der Satzung über die Kostenregelung für Leistungen der Feuerwehr enthaltenen Vergütungssätze für Feuerwehrfahrzeuge und Geräte wurden zwischenzeitlich durch eine Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz bei Einsätzen der Feuerwehr (VOKeFw) landeseinheitlich geregelt und diese müssen von den Gemeinden zwingend angewandt werden. Der Kostenersatz für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen (Personalkosten) hingegen wird weiterhin durch örtliche Satzungen in Stundensätzen erhoben.
Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat auch die Neufassung der Feuerwehr-Kostenersatzung beschlossen.