Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018

Sondersitzung zur Aufhebung der unechten Teilortswahl und Änderung der Hauptsatzung
Im Zuge der Gemeindereform wurden mit den früher selbständigen Gemeinden Gaggstatt am 14.02.1972, Hornberg am 30.01.1972 und Lendsiedel am 17.12.1974 Eingemeindungsverträge abgeschlossen, in denen den Ortschaften u. a. eine gewisse Anzahl von Sitzen im Gemeinderat der Gesamtgemeinde Kirchberg/Jagst garantiert wurde. Seither galt in Kirchberg die unechte Teilortswahl.
In der Hauptsatzung der Stadt Kirchberg ist die Sitzverteilung wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilt: Kirchberg 9 Sitze, Gaggstatt mit Mistlau und Lobenhausen 3 Sitze, Hornberg 1 Sitz und Lendsiedel mit Eichenau, Kleinallmerspann, Herboldhausen, Diembot, Dörrmenz und Weckelweiler 5 Sitze.
Außerdem resultieren aus der unechten Teilortswahl noch Überhangmandate, weshalb derzeit 20 Gemeinderäte dem Gremium angehören.
Nach § 25 der Gemeindeordnung (GemO) beträgt die Zahl der Gemeinderäte in Gemeinden mit mehr als 3.000 aber nicht mehr als 5.000 Einwohnern 14.
Nachdem das Zusammenwachsen der Gemeindeteile aufgrund der Gebietsreform der 70er-Jahre
zwischenzeitlich flächendeckend erfolgt ist, wurde die Abschaffung der unechten Teilortswahl
im Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung am 19.03.2018 vorberaten. Hier wurde angeregt, eine gemeinsame Sitzung mit allen Ortschaftsräten zu terminieren. Diese Sitzung hat ab 14. Mai 2018 im Gemeindesaal in Lendsiedel stattgefunden. In dieser Sitzung ist die erforderliche Anhörung der Ortschaftsräte erfolgt.
 
Mit 13 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung beschloss der Gemeinderat, die unechte Teilortswahl aufzuheben. Somit beträgt die Zahl der Gemeinderäte ab der Kommunalwahl 2019 noch 14.
Bei der Aufhebung der unechten Teilortswahl kann bis zum Ende der laufenden Amtszeit der Gemeinderäte durch die Hauptsatzung bestimmt werden, dass unter anderem die bisherige Sitzzahl längstens bis zum Ablauf der zweiten auf die Aufhebung der unechten Teilortswahl folgenden Amtszeit der Gemeinderäte maßgebend ist. Dies bedeutet, dass für die Kommunalwahlen 2019 und 2024 noch jeweils 18 Gemeinderäte gewählt werden könnten, bei der Wahl 2029 wären es dann 14.
Die UGL stellte in der Sitzung den Antrag, für die Wahlen 2019 und 2024 noch jeweils 18 Gemeinderäte zu wählen. Für diesen Antrag stimmten 6 Gemeinderäte, 12 stimmten dagegen. Somit werden 2019 noch 14 Gemeinderäte gewählt werden.
Die Aufhebung der unechten Teilortswahl hat keine Auswirkungen auf die Ortschaftsverfassungen, der Ortschaftsrat und die Funktion der Ortsvorsteher bleiben unverändert. Auch die gesicherte Vertretung aller Ortsteile in den Ortschaftsräten ist weiterhin möglich. Die Kompetenzen der Ortschaftsräte könnten jederzeit durch Beschluss des Gemeinderates noch gestärkt werden.
Durch die Aufhebung der unechten Teilortswahl wird die Änderung der Hauptsatzung notwendig. Hierfür  stimmten 14 Gemeinderäte, 2 enthielten sich, 2 stimmten dagegen.
Die entsprechende Satzung hierzu wird in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes bekanntgemacht.
Was sonst noch interessiert:
In der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 23.04.2018 wurde beschlossen, noch das Gartenland Flst. Nr. 176/2, Gemarkung Kirchberg, mit einer Fläche von 1.021 m² von der Erbengemeinschaft Hofmann zu erwerben. Dieser Kaufvertrag und auch das Areal der früheren Gärtnerei Hofmann wurden am 14. Mai 2018 beurkundet.

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