Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2016
Feststellung der Jahresrechnung 2015 mit Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2015 und Beschluss der Haushaltsreste 2015
Die Jahresrechnung ist für jedes Haushaltsjahr von der Stadt aufzustellen und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes der Schulden und des Vermögens zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres darzustellen. Der Sozial- und Verwaltungsausschuss des Kirchberger Gemeinderats hatte den Rechnungsabschluss in seiner Sitzung vom 27. Juli 2016 detailliert vorberaten und dem Gemeinderat die Zustimmung zum vorliegenden Abschluss empfohlen.
Der Verwaltungshaushalt 2015 hat ein Volumen von 9.606.884,64 € (Plan: 9.198.610 €), der Vermögenshaushalt von 2.378.714,03 € (Plan: 1.878.870 €). Mehreinnahmen, insbesondere im Bereich Vergnügungssteuer und Schlüsselzuweisungen haben den Verwaltungshaushalt 2015 verbessert. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt deshalb statt der geplanten 412.370 € nun 810.877,57 €. Dadurch konnten Sondertilgungen vorgenommen und eine Zuführung zur allgemeinen Rücklage getätigt werden. Der aktuelle Stand der Rücklage beträgt nun 981.543,31 €.
Der Gemeinderat hat die folgenden Punkte einstimmig beschlossen:
- Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verwaltung den Rechnungsabschluss 2015 samt Rechenschaftsbericht aufgestellt. Der Gemeinderat stimmt diesem gemäß § 95 b GemO zu.
- Gemäß § 84 der GemO stimmt der Gemeinderat den über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie sie sich aus dem Rechenschaftsbericht ergeben, zu. Diese Ausgaben sind auf den Seiten 13 - 18 und 24 - 25 dargestellt.
Die Haushaltsreste sind Teil des Rechenschaftsberichts und werden nach § 95 GemO/§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung anerkannt. Sie sind auf den Seiten 18 – 19 und 25 - 28 erläutert.
Weiter stellt der Gemeinderat fest:
- Der Schuldenstand (buchungsmäßig im ShV) auf 31.12.2015 wird festgestellt mit 4.310.430 €, er beträgt 1.059,86 € / Einwohner (bei 4.067 Einwohnern).
- Gemäß § 95 der Gemeindeordnung wird somit die Jahresrechnung der Stadt Kirchberg an der Jagst für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2015 in den Einnahmen und Ausgaben ohne haushaltsneutrale Vorgänge (Fremde Gelder, Geldvermögensrechnung) wie folgt festgesetzt:
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Rest v. VJ. € |
Lfd. Soll |
Ist € |
Rest € |
1. Verw.HH |
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E |
246.125,89 |
9.606.884,64 |
9.642.952,48 |
210.058,05 |
A |
138.929,66 |
9.606.884,64 |
9.565.320,78 |
180.493,52 |
2. Verm.HH |
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E |
747.498,66 |
2.378.714,03 |
1.891.962,60 |
1.234.250,09 |
A |
1.143.945,97 |
2.378.714,03 |
2.349.595,63 |
1.173.064,37 |
Der Rechenschaftsbericht liegt in der Stadtkämmerei zur Einsicht öffentlich aus.
Anpassung Wasserzins zum 01. Oktober 2016
Der Wasserzins im Stadtgebiet Kirchberg wurde zuletzt zum 1.09.2015 von 1,91 € / m³ (netto) auf 2,14 € / m³ (netto) erhöht, da die Unterhaltungs- und Betriebskosten den Gebührenhaushalt 8150 Wasser in den vergangenen Jahren zunehmend belastet haben. Hinzu kamen steigende Wasserbezugskosten bei den Zweckverbänden Hohenloher Wasserversorgungsgruppe, Schmerachgruppe und Jagstgruppe. Im Rahmen der Jahresrechnung 2015 wurde ein erneutes Defizit in Höhe von 38.363,47 € festgestellt. Somit wurde eine Anhebung des Wasserzinses erforderlich. Einstimmig hat der Gemeinderat die Erhöhung ab 01. Oktober 2016 um 8 Cent auf 2,22 Euro/m³ und die damit erforderliche Änderungssatzung beschlossen.
Vereinfachte Umlegung "Ortsdurchfahrt Gaggstatt K2509"
Die Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Gaggstatt entlang der K 2509 ist fertiggestellt. Sie wurde in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schwäbisch Hall umgesetzt. Hierfür waren teilweise Überbauungen privater Grundstücke notwendig, das Vermessungsamt hat mit den betroffenen Anliegern neue Grenzpunkte festgelegt. Die Grundstücksänderungen werden mittels vereinfachter Umlegung umgesetzt. Dieses Umlegungsverfahren wurde einstimmig beschlossen.
Erweiterung Kindergarten Gaggstatt – Beauftragung der Ausführungsplanung
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Januar beschlossen, das Architekturbüro Braunmiller aus Gerabronn mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung bzgl. des Brandschutzes im Dorfgemeinschaftshaus in Gaggstatt und der Prüfung der Möglichkeiten einer separaten Kleinkindgruppe für 10 Kinder (unter 3 Jahren) im Untergeschoss zu beauftragen. Damit ergäbe sich die Möglichkeit, die bestehende Regelgruppe im Obergeschoss auf 25 Kinder über 3 Jahren zu erweitern. Hierfür wurden entsprechende Förderanträge gestellt. Zwischenzeitlich wurden Mittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) und dem Ausgleichsstock II in Höhe von 238.000 Euro zugesagt, dies entspricht einer Förderung von ca. 82%. Mit dieser Maßnahme könnten zum Kindergartenjahr 2017/2018 ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wurde seitens des Gremiums betont, das die Kindergartenplanung auch langfristig erfolgen müsse.
Nach einer kontrovers geführten Diskussion beschloss der Gemeinderat mit 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen, die Ausführungsplanung in Auftrag zu geben.
Was sonst noch interessiert:
- Ab 06. Oktober 2016 findet in den Räumen der Poststraße 24 am Montagvormittag und am Donnerstagnachmittag eine Betreuung für die Flüchtlingskinder statt, die in diesem Kindergartenjahr noch keinen Kindergartenplatz haben.
- Der Landesbetrieb Gewässer des Regierungspräsidiums beginnt mit der Wiederaufnahme der Baumaßnahmen des Aktionsprogramms Jagst.