Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 4. August 2016
Einsetzung und Verpflichtung von Bürgermeister Stefan Ohr
Die Bürgermeisterwahl (1. Wahlgang am 12. Juni 2016, 2. Wahlgang am 26. Juni 2016) wurde von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes geprüft und mit Schreiben vom 11.07.2016 für gültig erklärt.
Gemäß § 42 Absatz 6 vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Bürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates. Diese Vereidigung und Verpflichtung wurde von dem stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Stahl in der Sitzung am 4. August 2016 vorgenommen.
Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“
In der Gemeinderatssitzung am 25.07.2016 wurde die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Thema Feuerwehrmagazinstandort in der „Vorderen Au“ in Kirchberg festgestellt. Auch ein Antrag aus dem Gemeinderat, zu dem Thema einen Bürgerentscheid (BE) herbeizuführen, wäre nicht zulässig, da der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst ist und das Bauleitplanverfahren damit einen Stand erreicht hat, der auch nach der neuen Fassung des § 21 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) keinem BE zugänglich ist.
Die einzige Möglichkeit, doch noch einen Bürgerentscheid zulassen zu können, wäre die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“.
In diesem Fall würde sich das gesamte Verfahren verzögern; die Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock (840.000 Euro) und der Fachförderung Feuerwehrwesen (Z-Feu mit 275.000 Euro) könnten nicht mehr gehalten werden und müssten ggf. neu gestellt werden, der Ausgang des
Antragsverfahrens wäre allerdings offen.
Seitens der Feuerwehr hat Gesamtkommandant Gerhard Stahl deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Feuerwehr (nach aktuell erneutem einstimmigem Beschluss des Hauptausschusses) sich für den Standort in der Vorderen Au ausspricht. Der Hauptausschuss sieht außerdem, dass auf Dauer die Einsatz- und Leistungsfähigkeit der Kirchberger Feuerwehr nur bei Realisierung eines gemeinsamen Standortes und nicht etwa von zwei oder mehr Standorten im Gemeindegebiet gewährleistet ist.
Die UGL-Fraktion hatte in der Sitzung am 25.07.2016 den Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“ gestellt. Für die Aufhebung stimmten 3 Gemeinderäte, gegen die Aufhebung sprachen sich 13 Mitglieder aus.
Neubau gemeinsames Feuerwehrmagazin Kirchberg
Beauftragung Bauleiter
Architekt Jan Hofacker, Kirchberg, ist für den Neubau des Feuerwehrmagazins Kirchberg für die Leistungsphasen 1 bis 7 (inklusive Ausschreibung und Vergabe) beauftragt.
Für die Leistungsphase 8 ist ein Bauleiter erforderlich. Bei Vergabe an einen Generalunternehmer (GU) liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Bauleiters in der Kontrollfunktion z. B. bzgl. der Qualität der tatsächlich verwendeten Materialien und der Ausführung.
Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Leistungsphase 8 – Bauleitung – für den Neubau des Feuerwehrmagazins Kirchberg an Architekt Manfred Löw, Ilshofen, zu vergeben.
Ausschreibungsmodalitäten
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.05.2016 hatte Architekt Hofacker die Vor- und Nachteile einer GU-Vergabe gegenüber einer Vergabe nach Einzelgewerken erläutert. Bei Vergabe in Einzelgewerken besteht die Möglichkeit, einen Großteil der rd. 25 Gewerke beschränkt auszuschreiben und damit einen gewissen Einfluss darauf zu haben, dass verlässliche Firmen aus der Region zum Zuge kommen. 100 %ige Kostensicherheit ist bei einer GU-Beauftragung ebenso wenig zu erhalten wie bei Einzelvergabe, da auch beim GU Nachträge im Bauablauf kommen können.
Bei der Vorberatung im Technischen Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass keine sukzessive Einzelvergabe weiterverfolgt werden soll. Auf jeden Fall soll auch keine funktionale Ausschreibung erfolgen, sondern es sollen Leistungsverzeichnisse für alle Gewerke erstellt werden. Dies kann beim erwähnten Parallelverfahren gewährleistet werden, da Architekt Hofacker und die Fachplaner dann die Leistungsverzeichnisse für alle Gewerke (ausgenommen Ausstattung) erstellt hat, bevor die Ausschreibung insgesamt erfolgt.
Mit einer Vergabe im Herbst 2016 und dem Baubeginn im Frühjahr 2017 können vermutlich günstigere Ausschreibungsergebnisse erzielt werden.
Einstimmig hat sich der Gemeinderat für die Durchführung einer Parallelausschreibung entschieden.
Gründung der Grünstrom Kirchberg GmbH
In Kirchberg an der Jagst wird im gesamten Gemeindegebiet ca. das fünf- bis sechsfache der Strommenge aus erneuerbaren Energien erzeugt, als vor Ort verbraucht wird. Neben Wasserkraft, Biogas und Photovoltaik trägt vor allem der kürzlich in Betrieb genommene neue Windpark Kirchberg zu dieser hervorragenden Energiebilanz bei.
Da liegt es nahe, den örtlich erzeugten Strom auch örtlich anzubieten, örtlich zu verbrauchen sowie auch eine etwaige Wertschöpfung örtlich zu platzieren. Dies soll durch die Gründung einer gemeinsamen Stromvertriebsgesellschaft der Stadt Kirchberg und den Stadtwerken Crailsheim verwirklicht werden. Ein entsprechendes Konzept wurde durch die Stadtwerke Crailsheim erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt. Eine Stromlieferung soll ab 1. Januar 2017 möglich sein.
Mit 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und keiner Enthaltung hat der Gemeinderat die Gründung der Grünstrom Kirchberg GmbH beschlossen.
Was sonst noch interessiert:
- BM Ohr hat bekanntgegeben, dass für den Sophienberg aufgrund des LEADER-Antrags 63.000 Euro bewilligt wurden, die Gesamtkosten liegen hier bei 135.000 Euro.
- Für die Maßnahme Kleinallmerspann-Dörrmenz wurden 135.000 Euro aus dem Ausgleichsstock bewilligt (Gesamtkosten hier 190.000 Euro).
- Weiter wurden Mittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 150.000 Euro für die Erweiterung des Kindergartens in Gaggstatt bewilligt. Für diese Maßnahme erhält die Stadt noch eine Förderung für finanzschwache Gemeinden in Höhe von 88.000 Euro, die Gesamtkosten belaufen sich auf 289.000 Euro.
- Das ehemalige Gasthaus Stern wird demnächst mit Flüchtlingen belegt werden.