Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27. April 2015

Asylbewerber
 
Seit Anfang April ist das Wohngebäude Raiffeisenstraße 5 beim früheren Tankstellen- und Werkstatt-Gewerbegrundstück Patz in Gaggstatt zur Asylbewerberunterbringung vom Landkreis Schwäbisch Hall angemietet. Die Stadtverwaltung Kirchberg und die Ortschaftsverwaltung Gaggstatt waren in die Verhandlungen nicht eingebunden. Die Stadtverwaltung wurde erst am 13. April 2015 offiziell durch das Amt für Migration des Landratsamtes Schwäbisch Hall, Herrn Amtsleiter Raschke, informiert.
 
Das frühere Gewerbeanwesen Patz wurde bis zum Sommer 2014 von der Jugendhilfeeinrichtung „Mut zur Zukunft“ für die Betreuung straffälliger Jugendlicher genutzt. Seitdem stand das Anwesen größtenteils leer.
 
Der Gemeinderat wurde seitens des Landratsamtes Schwäbisch Hall durch die Dezernatsleiterin Martina Steinecke über das Unterbringungs- und Betreuungskonzept informiert. Für die Betreuung der Einrichtung ist Frau Julia Chavillier zuständig, die auch die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Crailsheim betreut. Frau Chavillier ist jeweils Donnerstag Nachmittag in Gaggstatt.
 
Nachdem der Landkreis täglich mit weiteren Flüchtlingszuweisungen rechnet, sind nach einer Mitteilung des Landratsamtes von letzter Woche zwischenzeitlich von 826 Plätzen im Landkreis 820 belegt. Vom Regierungspräsidium Karlsruhe wurden weitere Zuweisungen für den 7. Mai 2015 angekündigt. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass dann nochmals voraussichtlich 20 Personen zugewiesen werden, die im Gebäude Raiffeisenstraße 7 in Gaggstatt untergebracht werden sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich um alleinstehende Männer aus Albanien und Georgien. Damit wäre das Anwesen in Gaggstatt mit insgesamt 30 Personen voll belegt.
 
Die Fragen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgerinnen und Bürger an Frau Steinecke zielten hauptsächlich darauf ab, dass Kirchberg im Vergleich zu anderen Kreisgemeinden und im Verhältnis zur Einwohnerzahl nach Belegung des Adelheidstiftes einen hohen Anteil an Asylbewerbern haben wird. Zusammen mit den derzeit 94 geplanten Plätzen im Adelheidstift zur sog. vorläufigen Unterbringung kommt Kirchberg auf insgesamt 124 Flüchtlinge. Die Dezernentin konnte dennoch nicht in Aussicht stellen, dass Kirchberg etwa bei der Anschlussunterbringung, für die dann die Gemeinde zuständig ist, außen vor gelassen wird.
 
 
Bausachen
 
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben:
 
¨    Neubau eines Gebäudes mit Garage/Hobbyraum und Kinderzimmer in Mistlau, Hardtweg 5, Flst. 32/3
¨    Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage in Lobenhausen, Im Gässle, Flst. 2268/1
¨    Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Kirchberg, In der Mühlau 2, Flst. 516/5
¨    Nutzungsänderung/Umbau von Geschäftsräumen zu Büros in Kirchberg, Crailsheimer Straße 2, Flst. 207
¨    Neubau einer Halle für Mietfahrzeuge, Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses in Kirchberg, Eichenweg/Ulmenstraße, Flst. 788
¨    Abbruch eines Wohnhauses in Lendsiedel, Hauptstraße 25, Flst. 47
¨    Abbruch Gasthof „Rose“ in Kirchberg, Adelheidstraße 3, Flst. 108/2
¨    Neubau einer Dachgaube in Mistlau, Wanderstraße 14, Flst. 16
¨    Abbruch eines Wohnhauses und Wirtschaftsgebäude mit Garage in Weckelweiler, Heimstr. 6, Flst. 1852
¨    Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Kirchberg, Kreuzstein 28, Flst. 652/24
 
 
Neufassung der Friedhofssatzung
 
Im März 2014 hat der Landtag das Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes beschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Gemeindetag sein Satzungsmuster aktualisiert. Auf dieser Grundlage wurde die Friedhofssatzung für Kirchberg von der Verwaltung neu gefasst. Darüber hinaus wurde in der Sitzung vom 24. September 2014 im Ortschaftsrat Gaggstatt beschlossen, dass zukünftig auch Urnengräber auf dem Friedhof in Lobenhausen möglich sein sollen. Auch der Ortschaftsrat Lendsiedel möchte entsprechend seinem Beschluss vom 14. April 2015 sein Angebot auf dem Friedhof Lendsiedel anpassen. Zukünftig sollen auch Bestattungen in einem Rasenreihengrab ermöglicht werden. Diese Änderungen wurden bei der Neufassung der Satzung ebenfalls berücksichtigt.
 
Der Gemeinderat hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Die komplette Satzung wurde bereits im letzten Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

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