Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2015
Ins Adelheidstift kommen voraussichtlich ab Mitte Juli die ersten Asylbewerber
Landrat Bauer hat dem Gemeinderat sowie den zahlreichen Zuhörern die Situation der Flüchtlingsunterbringung im Landkreis und insbesondere in Kirchberg erläutert. Stand Dezember 2013 waren im Landkreis 355 Personen in der sog. vorläufigen Unterbringung, im Dezember 2014 bereits 681 und aktuell sind es 842. Die erwartete monatliche Zuweisung von den Landeserstaufnahmestellen in den Landkreis Schwäbisch Hall liegt bei 70 bis 80 Personen.
Zur Entwicklung bzgl. des Adelheidstifts teilte Landrat Bauer mit, dass Ende 2013 zunächst die Anmietung durch den Landkreis vom DRK erfolgte, um das Adelheidstift als Gemeinschaftsunterkunft im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes zu nutzen. Nachdem erhebliche brandschutztechnische Auflagen im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens zur Nutzungsänderung kamen, einigte sich der Landkreis mit dem DRK auf den Kauf des Gebäudes. Nach aktueller Beschlusslage ist eine Belegung mit 94 Asylbewerbern vorgesehen. Sollte erhöhter Bedarf bestehen, erfolgen zunächst Verhandlungen mit der Stadt Kirchberg. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet letztendlich der Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistages.
Voraussichtlich noch im Juli 2015 kommen die ersten Asylbewerber nach Kirchberg. Genau weiß auch der Landkreis dies erst eine Woche vor der tatsächlichen Zuweisung.
Der für das Adelheidstift zuständige Hausmeister Kruse wird rund um die Uhr erreichbar sein. Die Sozialbetreuer Frau Schwab und Herr Kruttschnitt werden teilweise zu den Dienstzeiten vor Ort und auch über Mobiltelefon erreichbar sein. Eine Telefonnummer, an die sich auch Anwohner wenden können, wird noch bekanntgegeben.
Windpark Kirchberg – öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung des Landratsamtes
Mit Schreiben vom 09.06.2015 hat das Landratsamt Schwäbisch Hall die Entscheidung über die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Antrag der Windpark Kirchberg GmbH & Co. KG vom 12.06.2014 getroffen. Damit wurde die Errichtung und der Betrieb von acht Windenergieanlagen des Typ Vestas V 126 genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung über die Entscheidung erfolgte am 12.06.2015 in den drei Kreiszeitungen und dem Amtsblatt der Stadt Kirchberg/Jagst. Der Genehmigungsbescheid lag mit Plansatz vom 13.06.2015 bis 26.06.2015 im Rathaus Kirchberg und im Landratsamt zur Einsichtnahme aus. Gegen die Entscheidung können diejenigen, die im Verfahren Einwendungen erhoben haben, noch bis 26.07.2015 Widerspruch einlegen.
Im Zuge der Genehmigung wurde das fehlende Einvernehmen der Stadt Kirchberg ersetzt. Für die Genehmigung wurde Sofortvollzug angeordnet. Dies bedeutet, dass weder Widerspruch noch Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben.
Im Genehmigungsbescheid wird die Entscheidung über das Einvernehmen der Stadt begründet. Aussagen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), wie von der Stadt Kirchberg gefordert, wurden ebenfalls getroffen. Nach Prüfung der Unterlagen hält das Landratsamt eine UVP nicht für erforderlich. Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen und der Berücksichtigung der vorgeschlagenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen im Sinne des UVP-Gesetzes ist eine UVP-Pflichtigkeit nicht gegeben.
Die ersatzweise Forderung der Stadt bei der Versagung des Einvernehmens nach einer Raumnutzungsanalyse wurde teilweise erfüllt. Die räumliche Aktivität der Rotmilane wurde zwischen Anfang März bis Mitte September 2013 und zusätzlich jetzt noch an vier Terminen von Mitte März bis Anfang Mai 2015 erfasst. Im Ergebnis hat die Datenrecherche 2015 die Ergebnisse der Erfassungen aus dem Jahr 2013 bestätigt. Brutvorkommen des Rotmilans im 1.000 m-Radius (Empfehlung der LUBW-Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg) um die WEA konnten ausgeschlossen werden.
Insgesamt konnte mit den Untersuchungen (auch im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung) bei keiner Art eine signifikante Erhöhung der Mortalität nachgewiesen werden. Somit liegt kein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Vorschriften vor.
Im Genehmigungsbescheid wurden auf weiteren 31 Seiten auch die sonstigen eingegangenen Einwendungen behandelt. Diese betrafen im Bereich Umwelt und Artenschutz hauptsächlich Vögel, Fledermäuse, Landschaftsbild und UVP-Vorprüfung. Außerdem die Bereiche Lärm, Schattenwurf, Infraschall und Gesundheit, Licht, Eiswurf, Brandschutz, Baurecht und Unterlagen, Raumordnung und Flächennutzungsplan, Wertverlust von Immobilien sowie Wasserrecht, Boden und Geologie. Im Fazit kommt das Landratsamt nach Bewertung der Einwendungen zum Ergebnis, dass die erhobenen Einwendungen, soweit ihnen nicht durch Bestimmungen im Genehmigungsbescheid Rechnung getragen wurde oder sie sich im Laufe des Verfahrens auf andere Weise erledigt haben, zurückgewiesen werden, da sie im Ergebnis nicht dazu führen, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abzulehnen wäre oder die Planung grundlegend geändert werden müsste.
Gegen das Ersetzen des Einvernehmens besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Dieser hätte im vorliegenden Fall aufgrund des angeordneten Sofortvollzugs der Genehmigung keine aufschiebende Wirkung. Gegen die Anordnung des Sofortvollzugs besteht die Möglichkeit beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu stellen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen seitens der Stadt Kirchberg keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landratsamtes einzulegen.
Was sonst noch interessiert
- Nach weitestgehendem Abschluss der Bauarbeiten an der Ortsdurchfahrt in Gaggstatt steht jetzt noch die Bereinigung der Grundstücksgrenzen an. Dies geschieht im bereits mit den Angrenzern besprochenen Umfang im Rahmen eines sog. vereinfachten Umlegungsverfahrens durch das Vermessungsamt.
- Die Stadt Kirchberg wird künftig auch weit über Hohenlohe hinaus mit ihrer Stadtsilhouette zu sehen sein. Die Firma Stegmaier hat jetzt einen Heimattruck, der deutschlandweit unterwegs sein wird.