Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 24. November 2014
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben:
- Neubau einer Gewerbehalle mit Containerplatz und Hochregal in Kirchberg, Ulmenstraße, Flst. 788 (Teilfläche)
- Errichtung eines Anbaus mit Flachdach am bestehenden Wohnhaus in Kirchberg, Zur Brandeiche 12, Flst. 883/3
- Neubau einer Halle (Garage/Pellets) in Dörrmenz, Zum Schützenhaus 2, Flst. 1249
- Abbruch einer Scheune in Dörrmenz, Mittlerer Weiler 17, Flst. Nr. 1193 und 1194
Häckselplatz Engertal in Gaggstatt kann weiterbetrieben werden
Der Kreistag hat am 21.10.2014 beschlossen, den Betrieb von Sammelplätzen für Baum- und Strauchschnitt wegen geänderter Vorgaben in der neuen Bioabfallverordnung nur noch an 19 Standorten im Landkreis weiter zu betreiben. Die übrigen Standorte, wie der Häckselplatz Engertal, können bestehen bleiben, wenn die Betriebszeiten von Gemeindepersonal abgedeckt werden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises erstattet für die kontrollierte Annahme und die Sauberhaltung des Sammelplatzes jährlich bis zu 3.000,- €.
Die Sammelplätze, die in Gemeindehand verbleiben, werden von der Abfallwirtschaft des Landkreises eingezäunt und hergerichtet (zum Teil asphaltiert). Auf den eingezäunten Anlagen können auch künftig Container für Grüngut (nicht verholzte Gartenabfälle, kein Rasenschnitt) aufgestellt werden. Der Landkreis wird sich weiterhin um die Entsorgung des gesamten Häcksel- und Grüngutes kümmern.
Der Gemeinde wird zur Entsorgung von Fehlwürfen und wilden Müllablagerungen ein 240 Liter Restmüllbehälter durch den Landkreis zur Verfügung gestellt werden, für den keine Gebührenerhebung erfolgt. In Abstimmung mit dem Wärter des Häckselplatzes, Herrn Gerhard Stahl, kann die Einrichtung mit den derzeitigen Öffnungszeiten weiterbetrieben werden. Für die Stadt Kirchberg ist nach der vorliegenden Regelung bis auf weiteres mit keinem zusätzlichen Abmangel für den Betrieb des Häckselplatzes Engertal zu rechnen. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, den Häckselplatz Engertal weiterzubetreiben.
Teilflächennutzungsplan Windenergie Brettach/Jagst
Gemeinderat gibt Beschlussempfehlung an die Mitglieder des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Brettach/Jagst hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.07.2013 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Brettach/Jagst“ gefasst.
Die öffentliche Auslegung erfolgte in den Mitgliedsgemeinden (Kirchberg, Rot am See, Wallhausen) in der Zeit vom 14.01.2014 bis 14.02.2014. Die beteiligten Behörden hatten während dieser Zeit ebenfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, wurden die Stellungnahmen zusammengestellt und daraus resultierende Änderungen bzgl. der Gebietskulisse im Flächennutzungsplanverfahren ausgearbeitet.
Kreisplaner Jens Fuhrmann gab einen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen mit Vorschlägen, welchen Stellungnahmen gefolgt werden sollte und welche keine Berücksichtigung im weiteren Verfahren erfahren sollten.
Der Gemeinderat ist mehrheitlich diesen Vorschlägen gefolgt und hat die entsprechende Überarbeitung der Gebietskulisse befürwortet. Auf Kirchberger Markung ergibt sich daraus, dass die Fläche im Hornberger Wald aufgrund des Hubschraubertieffluggebietes nicht weiterverfolgt wird. Außerdem die Fläche westlich des Streitwaldes an der Gemeindeverbindungsstraße nach Seibotenberg wegen Hubschraubertieffluggebiet und hohen artenschutzrechtlichen Potenzials. Die Flächen nördlich der Autobahn sollen in bisher geplantem Umfang weiterverfolgt werden.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst wurden beauftragt, in der Sitzung am 4.12.2014 entsprechend abzustimmen. Sollte die Verbandsversammlung insgesamt dem Vorgehen zustimmen wird eine erneute öffentliche Auslegung des Teilflächennutzungsplanes erforderlich, da Grundzüge der Planung durch die Änderung der Gebietskulisse betroffen sind.
Gemeinderat hält an Beschluss bzgl. Windkraft im „Regionalen Grünzug“ fest
Vom Landratsamt Schwäbisch Hall wurde mit Schreiben vom 30.10.2014 im Zusammenhang mit dem laufenden Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen (WEA) beim Regierungspräsidium Stuttgart ein Antrag auf Zulassung einer sog. Zielabweichung gem. § 6 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 24 Landesplanungsgesetz (LplG) gestellt, da vier der Anlagen in einem „Regionalen Grünzug“ nach dem Regionalplan 2020 des Regionalverbandes Heilbronn-Franken liegen. Mit Schreiben vom 05.11.2014 wird die Stadt Kirchberg um Stellungnahme gebeten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im vorliegenden Verfahren ausschließlich um die Frage geht, ob WEA aus raumordnerischer Sicht im Grünzug vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Zum Thema Regionaler Grünzug hat die Stadt Kirchberg bereits im Rahmen der „Teilfortschreibung Regionalplan HN-Franken 2020 – Windenergie“ nach Beratung des Gemeinderats in seiner öffentlichen Sitzung am 31.03.2014 Stellung genommen.
Im Regionalplan ist bezüglich der „Regionalen Grünzüge“ folgendes vorgesehen:
„In Regionalen Grünzügen sind ausnahmsweise Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen zulässig, sofern eine ausreichende Windgeschwindigkeit und eine gute Standorteignung gegeben sind, keine freiraumschonenderen Alternativen bestehen, insbesondere die Funktion des Regionalen Grünzugs „Siedlungsgliederung“, „Naturschutz und Landschaftspflege“, „Erholung“ und „Orts- und Landschaftsbild“ durch das Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Planungen und Maßnahmen nicht in Frage gestellt und teilräumliche Überlastungen vermieden werden.“
Für einen Großteil der im Flächennutzungsplan geplanten Konzentrationszonen L und M (nördlich der Autobahn A 6 auf Markung Lendsiedel) liegen diese Voraussetzungen vor. Die Konzentrationsflächen L und M in ihrer jetzigen Form wurden unter Berücksichtigung aller Belange als Potentialflächen ermittelt. Gemäß den „Leitbildern für die Region Heilbronn-Franken“ ist der Einsatz regenerativer Energien zu verstärken und zu fördern. Die Nutzungspotentiale sind auszuschöpfen. Das Bundesnaturschutzgesetz fordert, dass Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.
Die Teile des „Regionalen Grünzuges“, die in den Flächen L und M liegen, weisen eine Windhöffigkeit in 100 m über Grund von 5,5 - 5,75 m auf. Die Flächen sind wegemäßig ausreichend erschlossen, um Windkraftnutzung bodenschonend ausführen zu können. Für große Teile des Gebietes ist bereits die sonstige nötige Infrastruktur mit kurzen Wegen für den Stromtransport vorhanden. Es erfolgt eine Bündelung entlang einer Verkehrsachse in einem Bereich, der selbst vom Regionalverband bzgl. des Schutzgutes Erholung nur als „mäßig bis mittel“ geeignet und bzgl. des Schutzgutes Landschaftsbild als „mittel“ eingestuft wird.
Bezüglich des „Regionalen Grünzugs“ wurde die Verwaltung seinerzeit vom Gemeinderat beauftragt, eine umgehende Rücknahme des Regionalen Grünzugs für die Flächen L und M mit dem Regionalverband zu vereinbaren, da insbesondere dort aus Sicht des Gemeinderats die Windkraftnutzung sinnvoll ist.
Die Frage nach der Vertretbarkeit der WEA im Regionalen Grünzug wurde daher mehrheitlich vom Gemeinderat bejaht. Die Grundzüge der Planung (Teilflächennutzungsplan „Windenergie Brettach/Jagst“) sind nicht berührt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine diesbezügliche Stellungnahme gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.
Entscheidung über Stellungnahme im Immissionsschutzrechtliche Verfahren zur Errichtung von 8 WEA auf Markung Lendsiedel vertagt
Die Windpark Kirchberg/Jagst GmbH und Co. KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von 8 Windenergieanlagen (WEA) des Typ Vestas V 126 mit einer Nabenhöhe von 137 m über Gelände. Die Stadt wurde hierzu vom Landratsamt Schwäbisch Hall bereits mit Schreiben vom 16.06.2014 im Rahmen des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung von 8 WEA auf Markung Lendsiedel, Flst. Nr. 509 und 510; 516; 600; 796 und 798; 911; 930; 1016 und 1017; 1045 um Stellungnahme bis 18.08.2014 und Einvernehmenserteilung gebeten.
Nach Beratung in öffentlicher Gemeinderatssitzung am 30.06.2014 hat die Verwaltung beim Landratsamt Fristverlängerung beantragt, u. a. um die Erkenntnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens erfolgte, mit in die Stellungnahme einfließen lassen zu können. Um nicht durch Fristablauf die sog. Einvernehmensfiktion eintreten zu lassen, wurde auch vorsorglich das Einvernehmen versagt. Das Vorhaben bedarf nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Einvernehmens der Gemeinde. Das Einvernehmen gilt als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird (Einvernehmensfiktion). Eine Verlängerung der in § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB vorgeschriebenen Frist ist nicht möglich.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange sind keine Stellungnahmen eingegangen, die grundsätzlich einer Genehmigungsfähigkeit der WEA 1, 10, 11 und 12 widersprächen. Die Genehmigungsfähigkeit der WEA 2, 3, 5 und 6 hängt noch von der Entscheidung des Regierungspräsidiums über das Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Grünzug ab. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind Einwendungen eingegangen, die bei der Entscheidung über den Genehmigungsantrag vom Landratsamt zu berücksichtigen sind. Ein Erörterungstermin dazu findet am 3.12.2014 in der Festhalle Kirchberg statt.
Vor einer endgültigen Stellungnahme wollte der Gemeinderat noch diesen Erörterungstermin abwarten und hat die Beschlussfassung in seine Sitzung am 15.12.2014 vertagt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“ geht in die nächste Runde
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2014 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrmagazin Kirchberg/Jagst“ gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 15.09.2014 bis 18.10.2014 statt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fand außerdem am 30.09.2014 eine Informationsveranstaltung in der Festhalle Kirchberg statt.
Die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie der Behörden wurden von Kreisplaner Jens Fuhrmann zusammengefasst vorgetragen.
Die Diskussion zeigte letztendlich, dass die Entscheidung zum weiteren Vorgehen auf die eine Frage hinaus läuft, ob die Nachteile des Standortes in der Vorderen Au bzgl. Denkmal- und Landschaftsschutz gegenüber den Nachteilen von künftig weiteren zwei Standorten für die Feuerwehr im Gemeindegebiet überwiegen. Dies hätte u. a. zur Folge, dass auf Dauer zwei Gebäude unterhalten werden müssen, zwei Fahrzeuge mehr erforderlich sind (statt fünf insgesamt sieben) und die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr auf Dauer in Frage gestellt ist.
Der Gemeinderat ist daher mehrheitlich den Beschlussvorschlägen zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen gefolgt und hat die Belange der Denkmalpflege und des Landschaftsschutzes zurückgestellt. Auch der Antrag der UGL-Fraktion, die Feuerwehrkonzeption im Hinblick auf künftig zwei Standorte nochmals zu überarbeiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.