Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2014
Florentine Blessing löst Karl Kolb als Revierförsterin ab
Revierförsterin Florentine Blessing übernimmt von nun an die Aufgaben des bisherigen Revierförsters Karl Kolb auf der Gemarkung der Stadt Kirchberg. Sie hat sich dem Gemeinderat vorgestellt, über anstehende Maßnahmen und insbesondere über die Problematik des Eschentriebsterbens informiert. Verursacht ist das Eschentriebsterben durch einen Pilz, die Blätter der Eschen verfärben sich, die Triebenden werden braun und sterben ab, der Baum verbuscht und bildet Rinden- und Stammnekrosen. Die zurücksterbenden Kronen werden schnell brüchig. Der Eschenanteil im Stadtwald beträgt 32 %. Notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen stehen im „Hammerschmiedsberg“ an der L 1040 Kirchberg-Gaggstatt und an der GV Lobenhauser Mühle an.
Försterin Blessing ist tel. unter 07954/926764 oder 0175/2224672 zu erreichen. Fax 07954/926773, Mail f.blessing(@)lrasha-forst.de. Die Bürosprechzeiten sind montags von 8 bis 10 Uhr oder vormittags nach Vereinbarung.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Biogasanlage Auäcker, Kleinallmerspann als Satzung beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.06.2013 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Biogasanlage Kleinallmerspann - Auäcker“ gefasst. Der Gemeinderat hat den Planentwurf des Landratsamtes, Fachbereich Kreisplanung, am 02.06.2014 gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan lag in der Zeit von 08.09.2014 bis 08.10.2014 öffentlich aus. Aus der Bürgerschaft sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatten in dieser Zeit ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde vom Gemeinderat beschlossen. Die notwendigen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Um das Feldwegenetz der Stadt Kirchberg durch An- und Ablieferverkehr nicht mehr als unbedingt erforderlich zu beanspruchen, wird bzgl. der Zuwegung ein städtebaulicher Vertrag zwischen den Betreibern der Biogasanlage und der Stadt Kirchberg abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan in Kraft zu setzen. Die öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgt in einem der nächsten Amtsblätter.
Rechengutanlage an der Kläranlage Kirchberg muss getauscht werden
Die Rechengutanlage der Kläranlage Kirchberg ist über 30 Jahre alt und nicht mehr Stand der Technik. Sie ist aufgrund des Alters störanfällig und kann zeitweise nur noch eingeschränkt betrieben werden. Eine Erneuerung ist erforderlich und im Haushalt 2014 mit Kosten von 25.000 € eingeplant.
Für die Abgabe eines Angebots wurden drei Firmen angefragt. Günstigste Bieterin ist die Firma Kuhn GmbH aus Höpfingen mit einer Bruttoangebotssumme von 25.197,10 €. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma Kuhn vergeben.
Kanalsanierungsarbeiten in Kirchberg 2014
Im Zuge der Eigenkontrollverordnung wurde das Kanalnetz der Stadt Kirchberg bereits Ende der 90er Jahre überprüft. Danach sind sukzessive schadhafte Stellen zu sanieren oder zu erneuern. Die letzten Maßnahmen wurden 2013 in der Birkenstraße durchgeführt.
Vom Ingenieurbüro Krupp, Schwäbisch Hall, das die Untersuchungen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung durchgeführt hat, wird der dringendste Sanierungsbedarf in der Schul-, Linden-, Buchen- und einem weiteren Teil der Birkenstraße gesehen. Die Arbeiten können im Rahmen einer Innensanierung (Inliner) erfolgen. Die Kostenschätzung für die Maßnahme lag bei 25.000 €. Für die Abgabe eines Angebots wurden drei Firmen aus der Region angefragt. Günstigste Bieterin ist die Firma Steinbrenner, Wiesenbach, mit einer Bruttoangebotssumme von 18.502,76 €. Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma Steinbrenner vergeben. Mit den Arbeiten wird in Kürze begonnen.
Dritter Haushaltszwischenbericht 2014
Stadtkämmerin Schäfer erläuterte dem Gemeinderat die Abweichungen, die sich zum Ende des dritten Quartals gegenüber der Haushaltsplanung feststellen ließen.
Insgesamt kann im Verwaltungshaushalt derzeit mit einer um ca. um 200.000 € verbesserten Zuführungsrate (geplant 534.680 €) an den Vermögenshaushalt gerechnet werden. Dies vor allem aufgrund höherer Gewerbesteuer-, Grundsteuer- und Vergnügungssteuereinnahmen.
Im Vermögenshaushalt zeichnen sich Mehreinnahmen von rd. 360.000 € ab, die hauptsächlich auf höhere Grundstückserlöse als geplant zurückzuführen sind.
Insgesamt zeichnet sich eine Verbesserung des Haushaltsergebnisses von rd. 560.000 € gegenüber der Planung ab.
Der Gemeinderat hat den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und außerdem der Annahme verschiedener Geld- und Sachspenden zugestimmt. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich auf diesem Wege nochmals bei den Spender/innen.
Adelheidstift
Zwischen Landratsamt und DRK-Landesverband Baden Württemberg wurde bekanntlich ein Mietvertrag über die Anmietung des Adelheidstifts zur Unterbringung von Asylbewerbern geschlossen. Für diesen Mietvertrag wäre die Zustimmung der Stadt Kirchberg erforderlich gewesen, da ein Teil des Gebäudes im Sanierungsgebiet liegt. Im Vorfeld der Sitzung war zur Fristwahrung geplant, diese Zustimmung vorsorglich zu versagen, da der Mietvertag nicht vorgelegt wurde. Das DRK hat aber noch vor der Sitzung mitgeteilt, dass der Mietvertag aus dem Jahr 2013 auf jeden Fall angepasst werden muss und somit nicht zur Umsetzung kommen wird. Außerdem wurde mitgeteilt, dass der Landkreis einen Kauf des Gebäudes prüft. Der Beschluss über die Zustimmung zum bestehenden Mietvertrag war daher hinfällig.
Landrat Bauer hatte das Angebot gemacht, gemeinsam mit der Stadt Kirchberg nach einer angemessenen Asylbewerberunterbringung zu suchen und hierfür ein Gespräch in Kirchberg angeboten. Dies hat am 21.10.2014 auch stattgefunden. In dem Gespräch wurde darüber informiert, dass der Kreistag in seiner Sitzung am gleichen Tag den Beschluss zum Kauf des Adelheidstiftes fassen soll. Für die Belegung des Gebäudes sollen 7 m² durchschnittliche Wohn-und Schlaffläche je Flüchtling zu Grunde gelegt werden. Von der noch bis Jahresende 2015 geltenden Übergangsregelung bzgl. einer Fläche von 4,5 m² wird der Landkreis nur dann Gebrauch machen, wenn es keine anderen geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Vor einer Entscheidung hierüber wird aber das Gespräch mit Vertretern der Gemeinde gesucht. Sollte kein Einvernehmen erreicht werden, entscheidet nicht die Landkreisverwaltung, sondern der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Kreistages. Wie der Presse bereits zu entnehmen war, hat der Kreistag zwischenzeitlich den Kauf beschlossen. Zum Kaufvertrag wird die Zustimmung der Stadt ebenfalls erforderlich. Die Zustimmung wurde in Aussicht gestellt. Der Stadt wird für einen späteren Verkauf ein vertragliches Vorkaufsrecht eingeräumt.