Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatsitzung vom 31. März 2014
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben:
- Neubau eines Wohnhaus mit Doppelgarage in Kirchberg, Kreuzstein, Flst. 652/11
- Wohnhausumbau, Vergrößerung der Dachgauben und Umnutzung des Schuppens zur Garage in Lendsiedel, In der Siedlung 19, Flst. 1315/2
- Anbau einer Überdachung an bestehendes Lagergebäude in Kirchberg, Gaggstatter Straße 1, Flst. 524
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Lendsiedel, Heppachweg 10, Flst. 251
- Errichtung eines weiteren biogasbetriebenen Container-Blockheizkraftwerkes auf Flst. 702/8, Gemarkung Lendsiedel
Anhörung zur Teilfortschreibung Regionalplan-Windenergie des Regionalverbandes Heilbronn-Franken
Mit Schreiben vom 4. März 2014 führt der Regionalverband Heilbronn-Franken ein erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) zur Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 durch.
Die aktuell vorgelegte Flächenkulisse umfasst im gesamten Gebiet der Region Heilbronn-Franken 29
geplante regionale WIndvorranggebiete.
Die jetzige Planung geht von drei Gebieten im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes „Brettach/Jagst“ aus. Bei zwei Gebieten ist die Gemarkung von Kirchberg/Jagst betroffen. Dies sind die Flächen 24_SHA nördlich Kirchberg westlich des Streitwaldes und 29_SHA südwestlich Lendsiedel, nördlich der Autobahn A 6.
Der bisherige Standort 25_SHA östlich der Aussiedlerhöfe Waldeck wurde nicht weiterverfolgt. Zwischenzeitlich hat sich eine vollflächige Überdeckung des Gebietes mit der Tiefflugstrecke der Heeresflieger Niederstetten ergeben. Dem entgegenstehenden Belang musste der Vorzug vor den klimaschutzbezogenen Belangen eingeräumt werden.
Das Gebiet 24_SHA wurde verkleinert. Der Siedlungsabstand wurde (analog zur Flächennutzungsplanung) auf 950 m vergrößert (bisher 700 m). Das Gebiet insgesamt umfasst 30,5 ha, wovon der Großteil auf Markung Rot am See liegt. Der Bereich Streitwald wurde komplett ausgenommen. Der südliche Bereich westlich der GV-Straße nach Beimbach wurde aufgrund des Tieffluggebietes zurückgenommen. In der Abwägung des Regionalverbandes wird auf eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Denkmalpflege hingewiesen, die eine ergänzende Sichtanalyse von der Sichtachse südöstlich Kirchbergs (Jagsttalradweg) zur Folge hatte. Von der Tallage aus ist von keiner Sichtbarkeit möglicher Windkraftanlagen auszugehen. Vom Sophienberg ist von einer Sichtbarkeit möglicher Anlagen unmittelbar neben der Stadtsilhouette auszugehen. Der Regionalverband hält aufgrund des aktuellen Erschließungszustandes diese Sichtbeziehung derzeit eher für von nachrangiger Bedeutung. Die Fläche deckt sich mit der Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan (FNP).
Sollte die Fläche weiter im Verfahren bleiben, ist bei etwaigen Genehmigungsverfahren eine Sichtbarkeitsanalyse vorzulegen. Im Regionalplan ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Sichtbeziehung zur Gesamtanlage Kirchberg im Genehmigungsverfahren mit Einschränkungen bzgl. der Standorte und/oder Anlagenhöhen gerechnet werden muss.
Die Fläche 29_SHA wurde gegenüber der ursprünglichen Planung des Regionalverbandes weitestgehend abweichend vorgesehen. Das Gebiet wurde westlich deutlich reduziert, wohl um den vorgetragenen Belangen der Stadt Ilshofen und insbesondere des Teilorts Ruppertshofen nachzukommen. Der erweiterte Siedlungsabstand von 950 m wurde analog zum FNP-Verfahren berücksichtigt.
Bezüglich der „Regionalen Grünzüge“ beabsichtigt der Regionalverband folgendes zu regeln:
„In Regionalen Grünzügen sind ausnahmsweise Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen zulässig, sofern eine ausreichende Windgeschwindigkeit und eine gute Standorteignung gegeben sind, keine freiraumschonenderen Alternativen bestehen, insbesondere die Funktion des Regionalen Grünzugs „Siedlungsgliederung“, „Naturschutz und Landschaftspflege“, „Erholung“ und „Orts- und Landschaftsbild“ durch das Vorhaben einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Planungen und Maßnahmen nicht in Frage gestellt und teilräumliche Überlastungen vermieden werden.“
Für einen Großteil der im FNP geplanten Konzentrationszonen L und M nördlich der Autobahn A 6 liegen diese Voraussetzungen vor. Seitens des Verbandsdirektors wurde signalisiert, dass die entsprechenden Anträge auf Ausnahmen in diesem Bereich Aussicht auf Erfolg haben. Nach aktueller Rechtslage müssten jetzt aber die im Regionalen Grünzug liegenden Teile der geplanten Konzentrationszone L und die gesamte Konzentrationszone M aus der weiteren Planung genommen werden, da sie Zielen der Landesplanung widersprächen. Nach Rechtskraft des Regionalplans - Teilfortschreibung Windenergie - könnten dann im Rahmen eines erneuten FNP-Verfahrens diese Flächen aufgenommen und anschließend die entsprechenden Ausnahmen beantragt werden.
Ein solch aufwändiges Verfahren kann nicht Ziel von Politik und Gesetzgeber sein.
Die Konzentrationsflächen L und M in ihrer jetzigen Form wurden unter Berücksichtigung aller Belange als Potentialflächen ermittelt. Die Bereiche, die im Regionalen Grünzug liegen, sind diejenigen, die auch unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft am unproblematischten sind, also „geringes Konfliktpotential“ bieten. Dies ist eine Vorgabe, die sich der Regionalverband selbst für die Ausweisung von Windvorranggebieten gegeben hat. Ausdrücklich wird vom Regionalverband auf die koordinierende Abstimmung mit der parallel planenden kommunalen Ebene verwiesen, um Zeitverzögerungen aufgrund gegenläufiger oder kumulierender Planungen zu vermeiden.
Der Gemeinderat hat daher den geplanten Flächen 24_SHA und 29_SHA des Regionalverbandes Heilbronn-Franken zugestimmt. Bezüglich der Fläche 24_SHA ist in der Beschreibung darauf hinzuweisen, dass aufgrund möglicher Sichtbeziehung zur Gesamtanlage Kirchberg im Genehmigungsverfahren mit Einschränkungen bezüglich Standortwahl und/oder Anlagenhöhe gerechnet werden muss.
Bezüglich des „Regionalen Grünzugs“ wurde die Verwaltung beauftragt, eine umgehende Rücknahme des Regionalen Grünzugs mit dem Regionalverband zu vereinbaren, da insbesondere dort die Windkraftnutzung ohne größeres Konfliktpotenzial möglich ist.
Weiterer Auftrag zum Ausbau der L 1040 in Gaggstatt vergeben
Im Rahmen der Gehwegbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Gaggstatt soll auch die Fahrbahndecke der Landesstraße L 1040 (Raiffeisenstraße) erneuert und die Flutgrabenbrücke saniert werden.
Die Ausschreibung, Ausführung und Überwachung der Maßnahme wird von der Stadt übernommen. Ausgenommen hiervon ist die Bauüberwachung der Brücke. Diese übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart, Bauleitung Schwäbisch Hall, selbst.
Die Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten wurde am Samstag, 1. März 2014, im Haller Tagblatt, Hohenloher Tagblatt und Staatsanzeiger veröffentlicht. Ausschreibungsschwerpunkte waren Decken- und Gehwegerneuerung sowie Busbuchten entlang der Ortsdurchfahrt der L 1040 und die Sanierung der Flutgrabenbrücke. Die Submission war am Freitag, 21. März 2014 im Rathaus. Im Anschluss hat das Ing. Büro Franke und Krupp die Angebote sachlich und rechnerisch geprüft.
Sechs Firmen haben Angebote abgegeben. Günstigste Bieterin ist die Firma Hähnlein, Feuchtwangen, mit einer Bruttoangebotssumme von 267.524,33 Euro. Der Anteil der Stadt Kirchberg für Gehwegbau und Straßenbeleuchtung beläuft sich auf rund 141.000 Euro. Die Kostenschätzung lag bei 143.000 Euro.
Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die Firma Hähnlein vergeben.
Was sonst noch interessiert
- Der Feldweg Flst. Nr. 707, Gemarkung Lendsiedel, beim Gewebepark A 6 ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden. Er soll daher gem. § 7 Straßengesetz eingezogen werden.
- Zur Umnutzung des Adelheidstifts zum Asylbewerberwohnheim gibt es derzeit keinen neuen Sachstand. Ein Gespräch mit Vertretern des Landratsamtes, des Gemeinderats und der Stadtverwaltung soll Klarheit zum weiteren Verfahren bringen.
- Entlang des Kocher-Jagst-Radwegs am Ortseingang Mistlau waren aus Verkehrssicherungsgründen Baumfällarbeiten notwendig, die mit den zuständigen Naturschutzbehörden (Landratsamt und Regierungspräsidium) abgestimmt wurden.
- Die an einigen Stellen im Gemeindegebiet zur Verfügung gestellten Hundekotbeutel sind dafür gedacht, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner aufzunehmen und in Mülleimern zu entsorgen. Wenig Sinn macht es, diese in der freien Landschaft zu verteilen. Die Hundebesitzer werden gebeten, dies doch künftig zu beachten.