Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2014

Nutzungsänderung Adelheidstift zu Asylbewerberwohnheim
 
Der Gemeinderat erteilte einstimmig nicht das Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung des Adelheidstift vom Mutter-Kind-Kurheim zum Asylbewerberwohnheim.
 
Die zur Sitzung vorliegenden Planunterlagen entsprachen nicht der aktuellen Belegungsplanung und nicht den mindestens 7 m² durchschnittlicher Wohn- und Schlaffläche pro unterzubringender Person. Die 7 m² ergeben sich aus § 8 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) vom 19.12.2013. Die Anzahl der Kochgelegenheiten war nicht ersichtlich. Diese dürften in ausreichender Weise in teilweise sehr kleinen „Teeküchen“ bzw. „Gemeinschaftsküchen“ nach den vorliegenden Plänen nicht realisierbar sein. Die ausreichende Größe der „Aufenthaltsräume“ bzw. „Gemeinschaftsräume“ wurde ebenfalls in Frage gestellt.
 
Bei einer ordnungsgemäßen Umnutzung des Gebäudes, die allen öffentlichen Belangen entspricht, geht die Stadt Kirchberg davon aus, dass eine Belegung des Adelheidstifts nur mit deutlich unter hundert Personen erfolgen kann. Bei einer Belegung mit rd. 80 Personen könnte die Sozialverträglichkeit gemäß den Vorschriften zur Flüchtlingsaufnahme gegeben sein. Ebenso könnte sich das Bauvorhaben dann eventuell noch in die Gebietstypik „Mischgebiet“ des Wohnumfeldes in Anlehnung an § 15 Baunutzungsverordnung einfügen. In Kirchberg-Tal (inklusive des Bereiches nördlich der Jagst) leben derzeit 200 Menschen. Eine sozialverträgliche Aufnahme von 178 Asylbewerbern wäre trotz allem vorhandenem ehrenamtlichen Engagement nicht zu leisten.
 
In diesem Zusammenhang muss auch noch geklärt werden, ob die Vorgaben des § 5 der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes überhaupt erfüllt werden können. Hiernach muss u. a. als Mindeststandard während der vorläufigen Unterbringung eine ausreichende Nutzungsmöglichkeit regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel gewährleistet sein.
 
Nach neuesten Informationen ist auch die Einkaufsmöglichkeit über das Wertgutscheinsystem in Kirchberg nicht sicher gestellt. Die Neubürger können also evtl. ihren täglichen Bedarf vor Ort nicht decken. Der Einkauf außerhalb Kirchberg kann aufgrund eingeschränkter Anbindung an den ÖPNV nur sehr schwer realisiert werden.
 
Das Adelheidstift erfüllt damit auch nur bedingt die Anforderungen des § 8 FlüAG, wonach die für die vorläufige Unterbringung genutzten Liegenschaften aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit geeignet sein sollen, den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
 
Der Bauherr hat in seinem Anschreiben, mit dem die jetzt vorliegenden Planunterlagen übersandt wurden mitgeteilt, dass „bauliche Änderungen nicht vorgenommen werden. Auch am Brandschutz werden keine Veränderungen vorgesehen und sind deshalb in den Planunterlagen auch nicht dargestellt.“ Wegen des vorbeugenden Brandschutzes können z. B. nach Kenntnis der Stadtverwaltung im OG des Altbaus keine Personen untergebracht werden. Hier sind allenfalls Verwaltungsräume denkbar. In den Planunterlagen sind hingegen Wohn- und Schlafräume ausgewiesen.
 
Die Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes konnten anhand der Pläne nicht nachvollzogen werden.
 
Das wohl erforderliche Schließen von Öffnungen im Altbau, um dem vorbeugenden Brandschutz Genüge zu tun, war nicht dargestellt. (Hinweis: der Altbau ist ein nach § 2 DSchG eingetragenes Kulturdenkmal. Änderungen auch im Innern des Gebäudes sind denkmalrechtlich zu genehmigen!)
 
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die weitere Planung der Bauherrschaft gemeinsam mit der Stadt Kirchberg erfolgen muss. Die überarbeitete Planung soll dann von einem Vertreter des Landratsamtes wieder im Gemeinderat vorgestellt werden.
 
Der Gemeinderat zeigte sich verwundert über die Planung des Landkreises, von der man nicht zwingend den Eindruck hat, dass es hier um eine menschenwürdige Unterbringung geht. Dennoch hoffen Gemeinderat und Stadtverwaltung auf ein konstruktives Miteinander mit dem Landratsamt, um die Asylbewerber in Kirchberg so unterbringen zu können, dass einerseits dem Wohl der Flüchtlinge Rechnung getragen werden kann und andererseits die Belange der Kirchberger Bevölkerung Berücksichtigung finden.
 
 
Vereinbarung zur Sanierung der L 1040 in Gaggstatt wird mit dem Land jetzt abgeschlossen
 
Im Rahmen der Gehwegbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt Gaggstatt soll auch die Fahrbahndecke der L 1040 (Raiffeisenstraße) erneuert und die sog. Flutgrabenbrücke in deren Verlauf saniert werden. Hierfür hat das Regierungspräsidium Stuttgart, Bauleitung Schwäbisch Hall eine Vereinbarung vorgelegt.
 
Die Ausschreibung, Ausführung und Überwachung der Maßnahme wird von der Stadt übernommen. Ausgenommen hiervon ist die Bauüberwachung der Brücke. Diese übernimmt das Regierungspräsidium Stuttgart, Bauleitung Schwäbisch Hall selbst. Das Land erstattet der Stadt für die Fahrbahndeckenerneuerung ca. 90.000 € und die Brückenarbeiten ca. 30.000 €. Die Stadt erhält zusätzlich einen Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von
3 % der Kosten für die Fahrbahndecke.
 
Die Abrechnung mit dem Land erfolgt nach den tatsächlichen Kosten und im Rahmen der beim Land verfügbaren Haushaltsmittel.
 
Der Gemeinderat hat dem Abschluss der Vereinbarung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zugestimmt.
 
 
Änderung des Bebauungsplans „Schindelbach-Windshöhe I“ in Kirchberg als Satzung beschlossen
 
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.09.2012 die Änderung des Bebauungsplans „Schindelbach-Windshöhe I“ beschlossen. Am 25.11.2013 wurde der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom Gemeinderat gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Dies ist in der Zeit von 6.12.2013 bis 7.1.2014 erfolgt. Vom Landratsamt wurde im Zuge der Behördenanhörung mitgeteilt, dass keine Bedenken und/oder Anregungen vorgebracht werden. Seitens der Bürgerschaft wurden ebenfalls weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht.
 
Mit der Bebauungsplanänderung soll die Möglichkeit zur Errichtung eines Ausgedinghauses auf Flst. Nr. 856/3 geschaffen werden.
 
Der Gemeinderat hat die Änderung des Bebauungsplans „Schindelbach-Windshöhe I“ als Satzung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in diesem Amtsblatt.
 
 
Was sonst noch interessiert
 
¨    Der Standort des geplanten neuen Feuerwehrmagazins in Kirchberg-Tal wird zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erneut im Gemeinderat behandelt. Neue Erkenntnisse gegenüber der Beratung im Januar 2014 liegen nicht vor. Der Feuerwehrbedarfsplan wird weiter wie bisher mit dem Kreisbrandmeister abgesprochen verfolgt. Zwischenzeitlich konnte auch eine endgültige Klärung bzgl. der Eintreffzeiten für Mistlau erfolgen.


¨    Zum Thema Windkraft wird es am 20.3.2014 um 20 Uhr eine Bürgerversammlung im Gemeindesaal in Lendsiedel geben, bei der noch offene Fragen zum Flächennutzungsplanverfahren und den konkreten Planungen der Investoren beantwortet werden können. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.


¨    Die Verwaltung hat eine erste Information zu möglichen Streckenverläufen zum geplanten Neubau einer 110-kV-Stromleitung der EnBW Regional von Kupferzell nach Rot am See erhalten. Bei der südlichsten Trasse, die derzeit untersucht wird, wäre das Gemarkungsgebiet von Kirchberg im Bereich des Sommerhofs voraussichtlich mit einer Abstandsfläche betroffen.


¨    Vom Landratsamt wurde die Gesetzmäßigkeit des für 2014 beschlossenen Haushaltsplans der Stadt Kirchberg bestätigt und die geplanten Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt.


¨    Der Stadtfeiertag 2014 mit Mittelaltermarkt war nicht nur Dank des guten Wetters ein voller Erfolg. Über die Eintrittsgelder konnten die Kosten für das Kinder-und Kulturprogramm abgedeckt werden. Auch für 2015 wird wieder ein Programm mit Vieh- und Mostprämierung sowie Mittelaltermarkt geplant. Herzlicher Dank auf diesem Wege noch einmal an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben!

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