Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2013
Teilflächennutzungsplan Windkraft im Gemeindegebiet Kirchberg/Jagst
- aktueller Sachstand
Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in seiner Sitzung am 24.6.2013 mit dem Thema Windkraft befasst. In dieser Sitzung wurde u. a. beschlossen, den Mindestabstand von Konzentrationszonen für Windkraft zu Aussiedlerhöfen und anderen Wohnnutzungen im Außenbereich von 500 m auf 700 m zu erhöhen. Dies wurde so auch in der Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Brettach/Jagst am 18.7.2013 beschlossen.
Im Gemeindegebiet von Kirchberg führt dies zu Verkleinerungen im Bereich der bisherigen Potenzialflächen 13 d (Hornberger Wald östlich der Aussiedlerhöfe Waldeck), 14 a und b (Hornberger Wald südlich der Kreisstraße K 2509 Richtung Wallhausen), 17 (westlich von Herboldshausen) und 18 a und b (südlich von Herboldshausen, südlich der BAB 6).
Als Kriterium für die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windkraft hat der Gemeindeverwaltungsverband u. a. eine Mindestflächengröße von 20 ha festgesetzt. Bei der Erhöhung des o. g. Mindestabstandes auf 700 m werden - bei gesonderter Betrachtung der einzelnen Potenzialflächen - für die Flächen 14 und 18 die Mindestgrößen unterschritten.
Aufgrund der Sondersituation an der Autobahn, hatte der Gemeinderat beschlossen, dennoch die Fläche 18 zunächst weiterzuverfolgen, da auch davon ausgegangen werden musste, dass sich die Potenzialflächen 16 und 17 aufgrund der Lage in einem Hubschraubertieffluggebiet weiter verkleinern.
Nach aktuellem Stand zum Thema Tiefflugschneißen wird eine Flächenreduzierung im Bereich der geplanten Konzentrationszonen an der BAB 6 nicht erforderlich, so dass auch bei Verzicht auf Potenzialfläche 18 der Windkraft dennoch ausreichend Raum geschaffen werden kann. Außerdem ist eine befürchtete Einschränkung der weiteren Gewerbegebietsentwicklung an der Autobahn mit Herausnahme der Fläche 18 kein Thema mehr.
Weiter muss nach einer unverbindlichen Vorabprüfung des Transporthubschrauberregiments Niederstetten, vorbehaltlich der abschließenden verbindlichen Stellungnahme der früheren Wehrbereichsverwaltung Süd, davon ausgegangen werden, dass die Konzentrationszone Hornberger/Drachenwald (Potenzialfläche 13) nicht weiter verfolgt werden kann. Eine Herausnahme der Fläche ist nach derzeitigem Stand jedoch nicht vorgesehen. Im weiteren Verfahren wird auf sog. Vorbehaltskriterien für dies Fläche hingewiesen, deren Auswirkungen letztendlich im nachgelagerten Genehmigungsverfahren für einzelne Anlagen geprüft werden müssen.
Für die übrigen auf Markung Kirchberg geplanten Gebiete sind (außer Höhenbeschränkungen, die aber dennoch Anlagenhöhen von über 200 m zulassen würden) aus Sicht des Transporthubschrauberregiments Niederstetten keine Einschränkungen zu erwarten.
Vom Landratsamt Schwäbisch Hall, Fachbereich Kreisplanung, werden derzeit die Unterlagen für die öffentliche Auslegung zusammengestellt. Diese ist für Ende Oktober/Anfang November 2013 geplant.
Änderung der Bebauungspläne „Schutzäcker I bis III“ in Kirchberg/Jagst-Gaggstatt als Satzung beschlossen
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 26.11.2012 die Änderung der Bebauungspläne „Schutzäcker I bis III“ bezüglich der Zulässigkeit von Nebenanlagen auch in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche beschlossen. Am 29.04.2013 wurde der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom Gemeinderat gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. Dies ist in der Zeit von 17.05. bis 17.06.2013 erfolgt.
Vom Landratsamt wurde im Zuge der Behördenanhörung mitgeteilt, dass keine Bedenken und/oder Anregungen vorgebracht werden.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurde gewünscht, dass detaillierte Einschränkungen zur Tierhaltung in die Bebauungsplanänderung aufgenommen werden und auch alle Anlieger schriftlich zu den künftig zulässigen Nutzungen verständigt werden.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen allgemein Nebenanlagen im Sinne von § 14 Baunutzungsverordnung (Bau NVO) bis 40 cbm (bis zu dieser Größe sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume gem. Anhang zu § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) verfahrensfrei zulässig) außerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen werden.
Nach § 14 BauNVO handelt es sich um untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Dazu gehören u. a. auch Nebenanlagen für die Kleintierhaltung. Weiter ist in § 15 BauNVO geregelt, dass u. a. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO im Einzelfall unzulässig sind, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder dessen Umgebung unzumutbar sind. Im Übrigen gelten auch die TA-Lärm für die Nutzungen im Baugebiet.
Weitere Festsetzungen über die in der Bebauungsplanänderung genannten sind daher nicht erforderlich, ebenso wenig eine schriftliche Mitteilung an alle Grundstückseigentümer.
Der Gemeinderat hat daher den Satzungsbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne gefasst und die Verwaltung beauftragt, diese in Kraft zu setzen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgt in Kürze.
Bebauungsplan Sondergebiet „Kleingartenanlage Bleichwasen“ in Kirchberg
- Aufstellung des Bebauungsplans gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
- frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 30.1.2012 den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Kleingartenanlage Bleichwasen“ in Kirchberg/Jagst gefasst. Von der Verwaltung wurde der Entwurf der Begründung und des Textteils ausgearbeitet. Der Bebauungsplan erfüllt die Voraussetzungen nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) (u. a. zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 m²; keine Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen) und kann als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.
Nach § 13 a BauGB kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden abgesehen werden. Verwaltung und Gemeinderat waren jedoch der Meinung diese dennoch durchzuführen, um gegebenenfalls noch Anregungen vor der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB aufnehmen zu können.
Vom Gemeinderat wurden noch Änderungsvorschläge bzgl. zulässiger Höhen von Einfriedungen gemacht. Der Gemeinderat hat der Aufstellung des Bebauungsplans Sondergebiet „Kleingartenanlage Bleichwasen“ in Kirchberg gem. § 13 a BauGB mit kleineren Änderungen zugestimmt und hat die Verwaltung beauftragt die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenanhörung durchzuführen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung hierzu erfolgt in Kürze.
Stromkonzessionsverträge EBT/ODR werden gemäß BW-Musterkonzessionsvertrag ergänzt
Nach Beschluss des Gemeinderates am 30.5.2011 wurden im Juli 2011 die Konzessionsverträge nach damalig gültigem Vertragsmuster für die Ortschaften Diembot, Sommerhof, Dörrmenz, Eichenau, Herboldshausen, Kirchberg, Kleinallmerspann, Lendsiedel und Weckelweiler mit der EnBW/EBT und Gaggstatt, Hammerschmiede, Hornberg, Lobenhausen, Mistlau und Schöneck mit der EnBW/ODR, jeweils für den Zeitraum 1.1.2013 bis 31.12.2032, abgeschlossen.
In der Zwischenzeit haben Gemeindetag, Städtetag sowie regionale kommunale Verbände einen neuen gemeinsamen Musterkonzessionsvertrag ausgearbeitet. Dieser wurde dem Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, sowie der Gemeindeprüfungsanstalt zur Verfügung gestellt und geprüft. Das Innenministerium Baden- Württemberg hat bestätigt, dass für die aktualisierte Fassung kein neues Sachverständigen-Gutachten notwendig ist, da alle Änderungen vorteilhaft für die Städte und Gemeinden sind. Auch bei einer reinen Umstellung eines noch laufenden Konzessionsvertrages auf den neuen Musterkonzessionsvertrag für den Rest seiner ursprünglichen Laufzeit kann auf die Einholung eines Gutachtens und die Vorlagepflicht gegenüber der Rechtsaufsicht verzichtet werden. Der neue Musterkonzessionsvertrag sieht im Wesentlichen Verbesserungen für die Kommunen bei den Verlegungskosten von Verteilungsanlagen und in Bezug auf die Informationsmöglich-keiten vor.
Sowohl die EnBW/EBT, als auch die EnBW/ODR haben der Stadt die Aktualisierung der bestehenden Verträge angeboten. Um der Stadt darüber hinaus die Möglichkeit einer 5%-Minderheitsbeteiligung an der EBT zu ermöglichen, hat die EnBW/EBT einen weiteren Zusatzvertrag vorgelegt. Da jedoch keine Beteiligungsabsicht besteht, kann auf den Abschluss dieser Zusatzvereinbarung verzichtet werden.
Der Gemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, die Aktualisierung der Konzessionsverträge gemäß dem neuen Musterkonzessionsvertrag mit dem EnBW/EBT und der EnBW/ODR vorzunehmen.
Kleinkind- und Ganztagesbetreuung im Kindergarten „Räuberhöhle“ in Gaggstatt
Der Kindergartenausschuss der Stadt Kirchberg hatte auf seiner Sitzung im Juni 2013 u. a. über die Kleinkindbetreuung im Kindergarten Gaggstatt beraten. Dabei wurde angeregt künftig auch ein Betreuungsangebot über die Mittagszeit anzubieten. Diese Ausweitung des Betreuungsangebots wurde für erforderlich gehalten, da in Gaggstatt seit Beginn dieses Kindergartenjahres auch die Betreuung von 1- und 2jährigen angeboten wird. Gerade für berufstätige Eltern mit kleinen Kindern ist ein Kindergartenbetrieb mit festen Regelzeiten häufig nicht praktikabel. Deshalb soll in Gaggstatt die Betreuungszeit ausgeweitet und auch flexibel gestaltet werden.
Die seitherige Regelbetreuungszeit geht von Mo – Fr von 7.45 – 12.15 Uhr und Mo – Do von 13.45 – 15.45 Uhr. Ab 7. Oktober wird eine durchgehende Betreuungszeit von Mo – Fr von 7.30 – 15.30 Uhr mit flexiblen Betreuungszeiten angeboten. Das Mittagessen wird von den Sozialtherapeutischen Einrichtungen Weckelweiler geliefert.
Interessierte Eltern können sich gerne an Kindergartenleiterin Carmen Dernetz, Tel. 07954/336 oder die Stadtverwaltung, Frau Bantzhaff, Tel. 07954/9801-15 wenden.
Was sonst noch interessiert
- Die Parksituation im Altstadtbereich hat sich nach Änderung der Parkregelungen merklich entspannt. Vor allem von Gewerbetreibenden hat die Verwaltung Rückmeldungen erhalten, dass die Kundschaft jetzt auch Parkplätze nahe den Geschäften findet.
- Bei der Wärmeversorgung des Kirchberger Schulzentrums haben sich Einzellösungen als wirtschaftlich herausgestellt. Schloss-Schule und August-Ludwig-Schlözer-Schule sollen dann weiterhin mit eigenen Heizungen und nicht mit einem sogenannten „Contracting“-Modell versorgt werden. Die Sanierung der städtischen Schule steht für den Zeitraum ab 2016 an. In diesem Zuge wird dann auch die Heizung erneuert werden.
- Die Stadt Kirchberg hat eine Zusage über die Förderung aus dem Ausgleichstock für die Esbachbrücke in Höhe von 190.000 € und die Ortsdurchfahrt Gaggstatt in Höhe von 155.000 € erhalten.
- Die Arbeiten für die Erneuerung der Esbachbrücke werden jetzt, nach Aufhebung der ersten Ausschreibung, die keine wirtschaftlichen Angebote ergab, erneut ausgeschrieben. Die Durchführung der Arbeiten ist für Frühjahr/Sommer 2014 geplant.
- Für die Brücke in Dörrmenz konnte zwischenzeitlich mit dem Landratsamt eine Lösung für eine kurzfristige Sicherungsmaßnahme gefunden werden, die eine künftige Verkehrsbeschränkung entbehrlich macht. Die Arbeiten hierzu sollen kurzfristig erfolgen.
- Die Gemeindeprüfanstalt (GPA) hat die Bauprüfung für die Jahre 2010 bis 2012 abgeschlossen. Geprüft wurde der Neubau der Festhalle, die Erschließung des Baugebiets Kreuzstein und des Parkplatzes Kreuzstein, der Ausbau der GV-Straße Gaggstatt-Mistlau, der Neubau der Erschließungsstraße im Baugebiet Schindelwasen II, die Sanierung des Württemberger Hofes und die Sanierung der Rathausfenster. Die Überprüfung hat keine Beanstandungen ergeben, die nicht zwischenzeitlich ausgeräumt werden konnten bzw. noch erledigt werden können.