Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 2013
Bausachen
Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben:
¨ Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in Lendsiedel, Gartenweg 3, Flst. 110/1
¨ Neubau eines Einfamilienhauses in Kirchberg, Kreuzstein, Flst. 652/5
¨ Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in Gaggstatt, Schlözerstraße, Flst. 56
¨ Sanierung eines Geräteschuppens auf Flst. 229, Baron-Kurt-Straße in Hornberg
Jahresrechnung 2012 festgestellt
Die Jahresrechnung ist für jedes Haushaltsjahr von der Stadt aufzustellen und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes der Schulden und des Vermögens zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres darzustellen. Der Sozial- und Verwaltungsausschuss des Kirchberger Gemeinderats hatte den Rechnungsabschluss in seiner Sitzung vom 4. Juli 2013 detailliert vorberaten und dem Gemeinderat die Zustimmung zum vorliegenden Abschluss empfohlen.
Der Verwaltungshaushalt 2012 hat ein Volumen von 8.808.135,14 € (Plan: 8.067.224), der Vermögenshaushalt von 1.962.577,73 € (Plan: 1.667.210 €). Mehreinnahmen, insbesondere im Bereich Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die höheren Schlüsselzuweisungen haben den Verwaltungshaushalt 2012 gestärkt. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt beträgt deshalb statt der geplanten 203.109 € nun 1.059.790,99 €. Dadurch konnten Bauplatzfinanzierungen abgelöst, Sondertilgungen getätigt und der allgemeinen Rücklage 229.823,87 € zugeführt werden. Der aktuelle Stand der Rücklage beträgt nun 363.183,47 €.
Der Gemeinderat hat die folgenden Punkte einstimmig beschlossen:
- Gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verwaltung den Rechnungsabschluss 2012 samt Rechenschaftsbericht aufgestellt. Der Gemeinderat stimmte diesem gemäß § 95 b GemO zu.
- Gemäß § 84 der GemO stimmte der Gemeinderat den über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie sie sich aus dem Rechenschaftsbericht ergeben, zu. Diese Ausgaben sind auf den Seiten 15 - 19 und 25 - 16 dargestellt.
- Die Haushaltsreste sind Teil des Rechenschaftsberichts und werden nach § 95 GemO/§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung anerkannt. Sie sind auf den Seiten 20 – 21 und 26 - 28 erläutert.
Weiter stellte der Gemeinderat fest:
- Der Schuldenstand auf 31.12.2012 wird festgestellt mit 6.096.002,76 €; er beträgt 1.410,13 €/Einwohner (bei 4.323 Einwohnern am 30.6.2012).
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung wird somit die Jahresrechnung der Stadt Kirchberg an der Jagst für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2012 in den Einnahmen und Ausgaben ohne haushaltsneutrale Vorgänge (Fremde Gelder, Geldvermögensrechnung) wie folgt festgesetzt:
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Rest v. VJ |
Lfd. Soll |
Ist |
Rest |
1. Verwaltungshaushalt |
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E |
189.874,95 € |
8.808.135,14 € |
8.603.673,07 € |
394.337,02 € |
A |
169.982,38 € |
8.808.135,14 € |
8.819.931,36 € |
158.186,16 € |
2. Vermögenshaushalt |
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E |
3.467.893,96 € |
1.962.577,73 € |
3.981.892,07 € |
1.448.579,62 € |
A |
1.425.940,86 € |
1.962.577,73 € |
2.214.624,85 € |
1.173.893,74 € |
Der Rechenschaftsbericht liegt in der Stadtkämmerei zur Einsicht öffentlich aus.
2. Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und der Annahme von Spenden zugestimmt
Zur Jahresmitte lassen sich folgende Abweichungen gegenüber der Haushaltsplanung 2013 feststellen:
A Verwaltungshaushalt
Die Gewerbesteuer liegt zurzeit bei einem Vorauszahlungssoll von rd. 850.000 €. Zuzüglich den erwarteten Nachzahlungen sind es derzeit insgesamt 1,2 Mio. €. Der Haushaltsplan 2013 sieht einen Ansatz von 900.000 € vor. Die Mehreinnahme wird relativiert durch die entsprechende höhere Gewerbesteuerumlage. Da im Verwaltungshaushalt derzeit keine weiteren größeren Abweichungen festzustellen sind, kann von einem entsprechend verbesserten Haushaltsverlauf ausgegangen werden.
B Vermögenshaushalt
Durch Grundstücksverkäufe wurden im I. und II. Quartal insgesamt rd. 315.000 € eingenommen (Grundstückserlöse und Beiträge). Durch die im Haushaltsjahr 2012 getätigte Ausbuchung der Kassen- und Haushaltseinnahmereste stehen die Einnahmen aus Bauplatzverkäufen nun als Haushaltsverbesserung im Haushaltsjahr 2013 zur Verfügung. Zur anteiligen und sofortigen Tilgung des Bauplatz-Sonderkredits aus 2012 wurden davon im ersten Quartal 2013 bereits 125.671,54 € verwendet. Der Restbetrag schlägt momentan als Haushaltsverbesserung zu Buche. Weitere größere Planabweichungen sind im Vermögenshaushalt derzeit nicht festzustellen.
Der Gemeinderat hat den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und außerdem der Annahme zahlreicher Geld- und Sachspenden zugestimmt. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich auf diesem Wege nochmals bei den Spender/innen.
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Schafscheuer“ in Gaggstatt beschlossen
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.9.2012 den Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Schafscheuer“ in Gaggstatt gefasst und die Verwaltung beauftragt, das Satzungsverfahren durchzuführen. Der Entwurf der Satzung lag in der Zeit von 3.6. bis 3.7.2013 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat behandelt und ihre Berücksichtigung beschlossen. Anschließend wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Der Satzungsbeschluss wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Ausschreibung für die Erneuerung der Esbachbrücke aufgehoben
2011 wurde festgestellt, dass die Esbachbrücke in Hornberg-Tal Schäden aufweist, die mittelfristig eine Erneuerung der Brücke unumgänglich machen. Als Sofortmaßnahme wurde 2011 eine provisorische Sicherung durchgeführt, um weiterhin die verkehrliche Anbindung des Bereichs Esbachweg gewährleisten zu können.
Das Ingenieurbüro Metzger, Niederstetten, wurde daraufhin mit der Planung beauftragt und hat nach Abstimmung im Technischen Ausschuss zwei Varianten ausgeschrieben:
- Variante I: Stahlbeton und Verblendung mit Muschelkalk
- Variante II: Stahlbeton als Sichtbeton
Zur Submission am 23.05.2013 lagen 3 Angebote vor. Das günstigste Angebot für Variante I liegt danach bei 245.523,30 € brutto, die Kostenberechnung lag bei 165.000 € brutto. Das günstigste Angebot für Variante II liegt bei 216.368,30 € brutto, die Kostenberechnung lag bei 150.000 € brutto. Das Ausschreibungsergebnis ist gegenüber der Kostenberechnung deutlich höher. Gem. § 16 Abs. 6 Ziff. 1 VOB darf auf Angebote, die einen unangemessenen hohen Preis ergeben, der Zuschlag nicht erteilt werden. Damit liegt ein schwerwiegender Grund gem. § 17 Abs. 1 Ziff. Nr. 3 VOB/A vor, der die Aufhebung der Ausschreibung rechtfertigt. Der Gemeinderat hat die Ausschreibung daher aufgehoben. Ein Brückenneubau noch im Jahr 2013 ist nach Aufhebung der Ausschreibung nicht mehr möglich. Die Beratung über Änderungen in der Ausschreibung und die genaue Bauausführung ist für die Sitzung des Technischen Ausschusses im September vorgesehen.
Was sonst noch interessiert
Im Amtsblatt vom 28. März 2013 wurde die Absicht der Wegeinziehung eines Teils des Feldweges Flst. Nr. 57 in Gaggstatt gem. § 7 Straßengesetz veröffentlicht. Hiergegen wurden Einwendungen eines Anliegers erhoben. Das Einziehungsverfahren wird daher derzeit nicht weiter verfolgt.
Für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 ist trotz Änderung der Einwohnerzahlen in den Stadtteilen keine Änderung der Sitzverteilung im Gemeinderat und den Ortschaftsräten geplant.
Vom Regierungspräsidium wurde mit Schreiben vom 17. Juli 2013 mitgeteilt, dass für die Anlage von Gehwegen in der Ortsdurchfahrt Gaggstatt die Förderung in Höhe von 130.000 € aus Mitteln des Umweltverbundes jetzt doch gewährt wird. Dieses Ergebnis konnte auch dank der Unterstützung von MdB Harald Ebner erreicht werden.