Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 26. November 2012

Grundsatzbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne „Schutzäcker I bis III“ in Gaggstatt  gefasst 

Die Bebauungspläne „Schutzäcker I – III“ regeln die Festsetzungen, die in Gaggstatt für die Bebauung entlang der Rosenstraße, des Fliederwegs, des Lilienwegs und eines Teils der Seestraße maßgebend sind. In den Bebauungsplänen ist festgesetzt, dass Nebenanlagen außerhalb der nicht überbaubaren Fläche (Baufenster) außer Garagen nicht zulässig sind. Diese Festsetzung entspricht nicht mehr den tatsächlichen baulichen Bedürfnissen. Der Ortschaftsrat Gaggstatt hat daher in seiner Sitzung am 26.09.2012 beschlossen, die entsprechende Bebauungsplanänderung auf den Weg zu bringen, die Nebenanlagen bis 40 cbm auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässt. Der Gemeinderat ist dem Wunsch des Ortschaftsrates gefolgt, hat den Grundsatzbeschluss zur Änderung der Bebauungspläne gefasst und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen. 

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im „Ortskern Lendsiedel“ 

Die Stadt Kirchberg wurde mit dem Sanierungsgebiet „Ortskern Lendsiedel“ im Jahr 2006 in das städtebauliche Landessanierungsprogramm aufgenommen, das acht Jahre bis Ende 2014 läuft. Der Förderrahmen beträgt insgesamt 833.333 €, davon erhält die Stadt 500.000 € an Finanzhilfe von Bund und Land, die restlichen 333.333 € sind von der Stadt zu finanzieren. Bisher konnten 217.140 € Finanzhilfe abgerufen werden. Im „Ortskern Lendsiedel“ wurden bereits mehrere wesentliche Einzelmaßnahmen durchgeführt. Insgesamt wurden zwölf Vereinbarungen über Sanierungs- und sechs Vereinbarungen über Ord-nungs-/Abbruchmaßnahmen abgeschlossen. Es gibt weitere Interessenten, die eine Sanierungsvereinbarung mit der Stadt abschließen möchten. Hierfür ist im Einzelfall eine Erweiterung des Sanierungsgebietes mittels Änderungssatzung notwendig. Der Ortschaftsrat hat am 19. November 2012 das Thema vorberaten.Der Gemeinderat hat jetzt ein Vorgehen festgelegt, wie künftig mit Sanierungsanfragen bei Wohnbauvorhaben innerhalb von Lendsiedel, aber außerhalb des Sanierungsgebiets umgegangen werden kann und dazu beschlossen, das Sanierungsgebiet bei Bedarf durch eine Satzungsänderung zu erweitern. Ein Bedarf besteht insbesondere dann, wenn durch die angestrebten Maßnahmen städtebauliche Missstände behoben, wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. 

Schließung des Adelheidstifts

Nach der Sitzung des Sozial- und Verwaltungsausschusses Anfang Oktober, in der Vertreter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg nochmals die Gründe für die Schließung des Adelheidstifts erläuterten, hat sich Bürgermeister Ohr an Ministerin Altpeter gewandt, mit der Bitte sich für den Erhalt des Hauses auf politischer Ebene einzusetzen. Mit Schreiben vom 15.11.2012 teilt die Ministerin mit, dass Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert haben. Die Gesundheit der Familie – insbesondere die von behinderten Kindern – ist der Ministerin ein wichtiges Anliegen. Vor allem Mütter sind häufig gesundheitsbelastenden Mehrfachanforderungen ausgesetzt. Sie verdienen eine besondere Beachtung in der Gesundheitsversorgung. Eine wesentliche Maßnahme der letzten Gesundheitsreform war deshalb die Stärkung der Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen durch die Umwandlung in Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Ungeachtet dessen unterliegen Rehabilitationseinrichtungen – anders als Krankenhäuser – jedoch keiner staatlichen Planung und können dementsprechend auch keine Zuschüsse wie z. B. aus dem Krankenhausförderbereich erhalten. Die Entscheidung über eine Schließung oder den Weiterbetrieb einer Einrichtung obliegt allein dem Träger. Wie Frau Ministerin bekannt wurde, hat das DRK als Träger der Einrichtung „Adelheidstift“ nach jahrelangem Bemühen einer Aufrechterhaltung nunmehr entschieden, die Einrichtung zum Jahresende 2012 zu schließen. Laut DRK genügt die Einrichtung „Adelheidstift“ mit teilweise über 90 Jahre alter Bausubstanz nicht mehr den aktuellen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen an eine Kureinrichtung. Eine Renovierung oder Modernisierung der Einrichtung „Adelheidstift“ sei aufgrund des baulichen Zustandes und der geringen Bettenkapazität nicht möglich. Dem Schließungsbeschluss waren jahrelange intensive Beratungen und Bemühungen vorausgegangen. Diese Bemühungen waren jedoch nicht erfolgreich. Für Familien mit behinderten Kindern gibt es auch zukünftig noch die Möglichkeit zur Kur, und zwar in Einrichtungen mit einem inklusiven Ansatz, in denen Familien mit Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsam an Maßnahmen der Rehabilitation teilnehmen können. Nach Erkenntnis der Ministerin stehen hierzu in Baden-Württemberg drei renommierte Einrichtungen zur Verfügung, so dass auch nach Auffassung der Krankenkassen keine Engpässe in der Versorgung zu erwarten sind. Bürgermeister Ohr möchte trotz dieser Antwort weiter das Gespräch mit der Ministerin suchen. Für 20.12.2012 ist ein Termin bei ihr zusammen mit Bundestagsabgeordneter Annette Sawade , Landtagsabgeordnetem Nik Sakellariou und einem Vertreter der AOK geplant. 

Was sonst noch interessiert 

-          Die Stadt erhält für das Schuljahr 2012/13 eine Förderung des Landes für die Schulsozialarbeit in Höhe von 8.350 €.

-          In letzter Zeit gab es wieder gehäuft Probleme mit Betreuten der Einrichtung Mut zur Zukunft in Gaggstatt. Mit der Einrichtungsleitung haben verschiedene Gespräche stattgefunden, bei den Lösungen besprochen wurden, die aber letztlich nicht zufriedenstellend umgesetzt wurden. Die Stadtverwaltung hat daher in Zusammenarbeit mit der Polizei ein Verbot des „zweckfremden Aufenthalts“ auf bestimmten öffentlichen Plätzen für die Jugendlichen ausgesprochen. Die Polizei wird in nächster Zeit vermehrt Streife fahren und die Einhaltung überprüfen.

Der Gemeinderat bedauert diese Entwicklung, sieht aber die Notwendigkeit für den eingeschlagenen Weg, da die Einrichtung ihren Vertrauensvorschuss schon länger aufgebraucht hat.

-          Für die Kommunikation u. a. der Feuerwehren im Land wurde der BOS-Digitalfunk eingerichtet. Hierüber sollte auch die Alarmierung der Feuerwehrleute erfolgen. Jetzt hat sich gezeigt, dass dies über den BOS-Digitalfunk nicht zuverlässig sichergestellt werden kann. Die Alarmierung ist neu über den sog. POCSAC-Feuerwehrfunk, eine separate Frequenz im GSM-Netz, geplant. Zur Einführung sind neue Verstärker auch im Stadtgebiet Kirchberg erforderlich. Vorteil ist, dass nur zur Zeit der Alarmierung Funkstrahlen ausgesandt werden.

Für die Einführung entstehen der Stadt Kirchberg voraussichtlich Kosten in Höhe von zunächst 40.000 €. Bei der späteren Umrüstung des Sprechfunks werden noch weitere Kosten auf Kirchberg zukommen.

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