Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2012
Jahresrechnung 2011 festgestellt
Die Jahresrechnung ist für jedes Haushaltsjahr von der Stadt aufzustellen und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres darzustellen. Der Sozial- und Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hatte in seiner Sitzung vom 04.10.2012 den Rechnungsabschluss detailliert vorberaten und dem Gemeinderat die Zustimmung zum vorliegenden Abschluss empfohlen. Der Verwaltungshaushalt 2011 hat mit Volumen von 7.983.265,97 € (Plan 7.427.000,- €), der Vermögenshaushalt mit 2.885.274,87 € (Plan 2.610.000,- €) abgeschlossen. Durch Mehreinnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer und den Schlüsselzuweisungen beträgt die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt statt der geplanten 190.000 € nun 535.916,71 €. Dadurch sowie durch Einsparungen im Vermögenshaushalt, konnte der Fehlbetrag von 2008/2009 in Höhe von 210.206,11 € vollständig abgedeckt werden. Darüber hinaus konnten 2.493,47 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Der Mindeststand von 152.409,19 € konnte jedoch nicht erreicht werden.
Der Gemeinderat hat die folgenden Punkte einstimmig beschlossen:
1. Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verwaltung den Rechnungsabschluss 2011 samt Rechenschaftsbericht aufgestellt. Der Gemeinderat stimmt diesem gemäß § 95 b GemO zu.
2. Gemäß § 84 der GemO stimmt der Gemeinderat den über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wie sie sich aus dem Rechenschaftsbericht ergeben, zu. Diese Ausgaben sind in der Auflistung auf den Seiten 14-15 und 19 dargestellt.
3. Die Haushaltsreste sind Teil des Rechenschaftsberichts und werden nach § 95 GemO/§ 41 Gemeindehaushaltsverordnung anerkannt. Sie sind auf den Seiten 16 und 19-21 dargestellt.
Weiter stellte der Gemeinderat fest:
4. Der Schuldenstand auf 31.12.2011 wird festgestellt mit 5.049.902,38 €; er beträgt 1.177,68 € / Einwohner (bei 4.288 Einwohnern am 30.6.2011).
5. Gemäß § 95 der Gemeindeordnung wird somit die Jahresrechnung der Stadt Kirchberg an der Jagst für das Haushalts- und Rechnungsjahr 2011 in den Einnahmen und Ausgaben ohne haushaltsneutrale Vorgänge (Fremde Gelder, Geldvermögensrechnung) wie folgt festgesetzt:
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Rest v. VJ. in € |
Lfd. Soll |
Ist in € |
Rest in € |
1. VerwaltungsHH |
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Einnahmen |
55.992,72 |
7.983.265,97 |
7.849.383,74 |
189.874,95 |
Ausgaben |
245.907,22 |
7.983.265,97 |
8.059.190,81 |
169.982,38 |
2. VermögensHH |
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Einnahmen |
4.350.376,78 |
2.885.274,87 |
3.767.757,69 |
3.467.893,96 |
Ausgaben |
2.257.552,49 |
2.885.274,87 |
3.716.886,50 |
1.425.940,86 |
Der kassenmäßige Abschluss ist im Rechenschaftsbericht auf Seite 9 ersichtlich. Die Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft ist auf Seite 10 und 181 des Rechenschaftsberichts abgedruckt.
6. Die Kassenrechnung stimmt ohne Abweichung mit den Büchern überein.
7. Die Anlagenwerte werden wie auf den Seiten 183 f., die Vermögensrechnung auf den Seiten 199 f. festgestellt.
8. Der Gebührenhaushalt Abwasser wird gemäß den Seiten 17 und 96 – 97, der Gebührenhaushalt Wasser gemäß den Seiten 17 und 113 festgestellt.
9. Im Rechnungsjahr 2011 wird nur eine geringe Zuführung zur Allgemeinen Rücklage vorgenommen, weil vorrangig der Fehlbetrag der Jahre 2008/2009 vorzeitig abgedeckt wird. Der gesetzliche Mindeststand der Allgemeinen Rücklage ist damit um 19.049,54 € unterschritten.
Der Rechenschaftsbericht liegt in der Stadtkämmerei zur Einsicht öffentlich aus.
3. Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und der Annahme von Spenden zugestimmt
Aktuell lassen sich folgende Abweichungen gegenüber der Planung feststellen:
A Verwaltungshaushalt
- Die Gewerbesteuer liegt zurzeit, inklusive erwarteter Nachzahlungen, bei rd. 1.180.000 € für das Jahr 2012. Der Ansatz von 630.000 € wird damit voraussichtlich um rd. 550.000 € überschritten. Abzüglich der Gewerbesteuerumlage verbessert sich das Ergebnis um rd. 440.000 € gegenüber der Planung.
- In Verbindung mit den hohen Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer fallen auch Nachzahlungszinsen an. Derzeit sind dadurch rd. 11.000 € an Mehreinnahmen zu verzeichnen.
- Als Nachzahlung für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2011 sind im ersten Quartal rd. 27.000 € überplanmäßig eingegangen.
- Bei der Erddeponie Engertal sind 15.000 € an Mehreinnahmen zu verbuchen.
- Bisher mussten rd. 7.000 € für Beerdigungskosten von der Stadt übernommen werden, da bei den Verstorbenen die Kosten weder durch Vermögen noch durch Verwandte übernommen werden konnten. Ein Ansatz hierfür war nicht vorgesehen.
- Die Ansätze bei der Festhalle für Beratung und Fachdienste sind um 5.000 € überschritten. Die Mehrausgaben sind durch Beratungsleistungen des Steuerberaters für die erstmalige Berechung der unentgeltlichen Wertabgabe Festhalle (Unterscheidung betriebliche und städtische Nutzung) angefallen. Künftig wird ca. die Hälfte der Kosten für die Beratung anfallen. Zudem ist der Ansatz für die Stromkosten um rd. 7.000 € überschritten, da der Ansatz bei der Planung zu gering berechnet wurde.
Das Ergebnis im Verwaltungshaushalt und damit die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt verbessert sich durch die dargestellten Veränderungen um ca. 470.000 € auf rd. 670.000 € (Plan: rd. 203.000 €). Die gesetzliche Mindestzuführung in Höhe von 446.000 € kann erreicht und sogar überschritten werden. Die Tilgungsleistungen im Vermögenshaushalt sind damit komplett über die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt gedeckt.
B Vermögenshaushalt
- Durch Verkäufe von Grundstücken im Sanierungsgebiet Lendsiedel konnten außerplanmäßig Einnahmen von rd. 38.000 € erzielt werden. (Hinweis: bei der Abrechnung des Sanierungsgebietes wird der Erlös teilweise mit dem Zuschuss verrechnet.)
- Im Gewerbegebiet Schindelwasen I wurden überplanmäßig (Straßenerschließungsbeiträge und Grundstückserlöse) von rund rd. 30.000 € erwirtschaftet.
- Die Kosten für den Parkplatz am Kreuzstein waren höher als ursprünglich geplant. 2012 wurden 40.000 € überplanmäßig ausgegeben. Im Gegenzug konnten 2011 Einsparungen bei der Erschließung im Baugebiet Kreuzstein verwirklicht werden.
- Dasselbe gilt für das Baugebiet Mühlau. Die am 14.07.2011 vom Gemeinderat beschlossene Teilerschließung konnte in 2011 nicht abschließend abgerechnet werden. Für 2012 sind noch außerplanmäßige Rechnungen mit rd. 24.000 € eingegangen. Der Angebotspreis für die gesamte Maßnahme lag bei rd. 69.500 €, insgesamt abgerechnet wurden nun rd. 52.000 €.
- Die Restarbeiten für das Salzsilo verursachten in 2012 außerplanmäßige Kosten von rd. 5.000 €. Die Maßnahme konnte im beauftragten Kostenrahmen ausgeführt werden. Nachdem die Rechnungen erst 2012 eingegangen sind, ist eine entsprechende außerplanmäßige Abwicklung erforderlich.
- Für die Herstellung des Waldzuganges im Bereich Baugebiet Kreuzstein wurden 4.000 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Die dargestellten Veränderungen, einschließlich der erhöhten Zuführung, verbessern das aktuelle Ergebnis gegenüber der Haushaltsplanung um rd. 470.000 €. Die 2012 vom Kommunalamt nicht genehmigten Kredite von rd. 240.000 € werden damit nicht mehr benötigt. Die Finanzierungslücke kann durch die Zuführung gedeckt werden. Die für 2012 geplante Deckung des Rest-Fehlbetrages aus 2008/2009 war bereits im Zuge der Jahresrechnung 2011 möglich. Der dadurch in 2012 entstehende Haushaltsüberschuss von rd. 230.000 € kann zur anteiligen Ausbuchung von Haushaltseinnahmeresten bzw. zur Rücklagenaufstockung herangezogen werden.
Der Gemeinderat hat den Haushaltszwischenbericht zur Kenntnis genommen und außerdem der Annahme zahlreicher Geld- und Sachspenden zugestimmt. Gemeinderat und Verwaltung bedanken sich auf diesem Wege nochmals bei den Spender/innen.
Möblierung für den Schulhausbau zur Ganztagesbetreuung vergeben
Der Schulhausbau zur Ganztagesbetreuung an der August-Ludwig-Schlözer-Schule schreitet voran. Um das Gebäude nah den Weihnachtsferien in Betrieb nehmen zu können, hat der Gemeinderat die Lieferung der Möblierung bei der Firma flex-i GmbH aus Ilsfeld in Auftrag gegeben. Zur Anschaffung geplant sind:
- Tische und Stühle (70 Sitzplätze) für die Mensa
- Tische und Stühle für die beiden Hausaufgabenbetreuungsräume (jeweils 16 Sitzplätze)
- Klemmschienensystem zum Einhängen verschiedener Module (z. B. Tafeln, Whiteboard)
- Schreibtische, Stühle, Regale und Schränke für die beiden Büroräume
- Sitzmöbel für den Spielbereich und die Bücherei
Änderung der Abwassersatzung zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr beschlossen
Auf Grund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die Stadt verpflichtet die Abwassergebühr zukünftig in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr zu „splitten“. Der Frischwassermaßstab ist nur noch zur Erhebung der Schmutzwassergebühr zulässig. Für die Niederschlagswassergebühr muss ein anderer Maßstab, wie die angeschlossene versiegelte Fläche, herangezogen werden.
Die für die Umstellung erforderlichen Vorbereitungen (Erfassung der versiegelten Flächen mit Hilfe der Liegenschaftsdateien und Ortsbesichtigungen zur Berechung der Niederschlagswassergebühr) wurden bereits im November 2010 begonnen. Die Frage- bzw. Erhebungsbogen wurden am 18.01.2012 an die Grundstückseigentümer versandt. Zur Information der Bürger fand am 24.01.2012 eine Versammlung in der Festhalle zum Thema statt. Außerdem wurden Sprechstunden im Rathaus Kirchberg und allen Ortsteilen angeboten.
Es wurden folgende Versiegelungsarten mit entsprechendem Versiegelungsfaktor bei der Erfassung der angeschlossenen versiegelten Flächen unterschieden:
- Vollständig versiegelte Flächen, z. B. Dachflächen, Asphalt, Beton, Bitumen 0,9
- Stark versiegelte Flächen, z. B. Pflaster, Platten, Verbundsteine, Rasenfugenpflaster 0,6
- Wenig versiegelte Flächen, z. B. Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasengittersteine, Porenpflaster, Ökopflaster, Gründächer 0,3
Es ergeben sich folgende neuen Gebührensätze:
- Schmutzwassergebühr Kanalgebühr 1,16 € / m³
- Schmutzwassergebühr Klärgebühr 1,58 € / m³
- Niederschlagswassergebühr 0,35 € / m²
Die Aufteilung in eine Niederschlags- und Schmutzwassergebühr sowie die Änderung der Gebührensätze musste in die Abwassersatzung aufgenommen und vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2012 in Kraft, d. h. das komplette Jahr 2012 wird bereits nach dem „gesplitteten“ System berechnet.
Nachfolgend die Entwicklung der Abwassergebühren der Stadt Kirchberg in den letzten Jahren:
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Abwassergebühr (Kanal- und Klärgebühr) |
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ab 01.01.2005 |
3,05 |
€/m³ |
ab 01.01.2008 |
3,15 |
€/m³ |
ab 01.10.2011 |
4,06 |
€/m³ |
ab 01.01.2012 |
2,74 |
€/m³ |
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Niederschlagswassergebühr |
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ab 01.01.2012 |
0,35 |
€/m² |
Die entsprechende Satzungsänderung wurde vom Gemeinderat beschlossen. Sie wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Kunst-, Garten- und Genussmarkt vom 9. bis 12. Mai 2013
Der dieses Jahr zum ersten Mal im Hofgarten durchgeführte Kunst-, Garten- und Genussmarkt geht 2013 in die nächste Runde. Der Termin wurde mit den Veranstaltern auf 9. bis 12. Mai festgelegt.