Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19. Dezember 2011

Bausachen 

Der Gemeinderat erteilte sein Einvernehmen zu folgenden Bauvorhaben: 

-         Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Kirchberg/Jagst, Kreuzstein, Flst. 652/4

-         Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Kirchberg/Jagst, Kreuzstein, Flst. Nr. 652/1

  

Haushaltsplan 2012 vorberaten 

Die Eckdaten des Haushaltsplans 2012 wurden bereits in der Sitzung des Sozial- und Verwaltungsausschusses am 8.12.2011 vorberaten. 

Der Verwaltungshaushalt 2012 ist mit einem Volumen von 8.067.224 € geplant. Dabei machen es die verbesserten Haushaltsplanungsdaten möglich, dass für 2012 nun doch mit einer positiven Zuführungsrate von 203.109 € gerechnet werden kann. Vor einem Jahr musste für 2012 noch von einer deutlich negativen Zuführungsrate ausgegangen werden. Allerdings kann trotz dieser Verbesserung zum wiederholten Male keine sog. Nettoinvestitionsrate erwirtschaftet werden. Deshalb war die Stadt Kirchberg zuletzt im Jahr 2011 angehalten unter der Begleitung des Kommu­nalamtes ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Dabei wurden auch Hebesatzsteigerun­gen beraten und der Haushaltsplan 2012 nun auch mit höheren Sätze aufgestellt: Grundsteuer A 480% (Vorjahr 420%), Grundsteuer B 500% (Vorjahr 420%) und Gewerbesteuer 360% (Vorjahr 340%). Bei der Festsetzung der Hebesätze stand eine ausgewogene Lastenverteilung im Mittel­punkt. 

Der Vermögenshaushalt wurde reduziert auf ein Volumen von 1.667.210 €. Hauptprojekt 2012 wird der Neubau des Schulhauses für die Ganztagesbetreuung sein. Außerdem ist die Erneuerung des un­dichten Flachdaches im Umkleidebereich der Sporthalle mit Erneuerung der Prallwände vorgesehen. Mit der ebenfalls für 2012 geplanten Installation einer Phosphatfällung auf der Kirchberger Kläranlage muss dem Gewässerschutz Rechnung getragen werden. Die Stadtsanierung Kirchberg II wird mit verschiede­nen privaten Maßnahmen Ende 2012 zum Abschluss gebracht. Die Weiterentwicklung der Ortssanierung Lendsiedel ist ebenfalls mit der Förderung privater Maßnahmen eingeplant.

 Um die Finanzierung für diese Maßnahmen sicherzustellen wurden mit der Kommunalaufsicht zuletzt Mitte Dezember 2011 folgende Regelungen besprochen: 

1.      Der Restfehlbetrag aus den Jahren 2008/2009 i. H. v. 210.210 € kann im Jahr 2012 nicht vollständig abgedeckt werden, sondern wird übertragen, zur Deckung im späteren Finanzplanungszeitraum.

2.      Die von der Gemeindeprüfungsanstalt weiterhin beanstandeten Kasseneinnahmereste für die Bauplatzverkäufe, die in den Jahren 1993 bis 2010 gebildet wurden, müssen 2012 vollständig aufgelöst werden. Dies erfolgt mit einer Sonderkreditermächtigung in Höhe von ca. 1,6 Mio. €.

3.      Die Kredite für das Haushaltsjahr 2012 wird die Kommunalaufsicht in Höhe der Investitionen abzüglich der erwarteten Zuschüsse genehmigen. Nach der vorliegenden Haushaltsplanung ist dies nochmals eine Kreditermächtigung von 569.000 € (statt 811.482 €). 

Die Verabschiedung des Haushaltsplanes 2012 ist für die kommende Gemeinderatssitzung am 30.01.2012 vorgesehen. 

Änderung des KSV-Gesellschaftervertrags 

Seit über einem Jahr befindet sich die Gemeinschaftsanlage zur kommunalen Klärschlammverwertung in Dinkelsbühl-Waldeck in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Aufgrund diverser technischer Probleme mussten in den letzten Monaten mehrfach ungeplante Ausfallzeiten hingenommen werden. Zuletzt stand die Anlage wegen eines Turbinenschadens mehrere Wochen still. 

Aufgrund der anhaltenden technischen und wirtschaftlichen Probleme wird in der bisherigen Gesellschafterstruktur nicht mehr mit einem erfolgreichen Weiterbetrieb der Anlage gerechnet. Die Geschäftsführung der KSV führt deshalb gemeinsam mit den Stadtwerken Crailsheim Verhandlungen mit möglichen Investoren. Um einem Investor formal den Eintritt in die KSV zu ermöglichen hat die Gesellschafterversammlung am 29.11.2011 beschlossen den KSV-Gesellschaftervertrag entsprechend zu ändern und an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen. 

Folgende Änderungen sind im Einzelnen vorgesehen: 

  • Streichung der Verpflichtung zu Bürgschaftsübernahmen.
  • Streichung der schriftlichen ¾-Zustimmung aller Gesellschafter bei der Abtretung von Geschäftsanteilen.
  • Festlegung der Modalitäten für ein Vorerwerbsrecht der übrigen Gesellschafter bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen.
  • Die Zuständigkeit für die Festlegung des Klärschlammentsorgungspreises soll der Gesellschafterversammlung übertragen werden. Entsprechende Beschlüsse sind einstimmig zu fassen. 

Der Gemeinderat hat den Änderungen zugestimmt und Bürgermeister Ohr ermächtigt, die Zustimmung der Stadt Kirchberg zur Vertragsänderung zu erklären.

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