Gemeinde Dogern

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 29. März 2010

Sanierung Württemberger Hof soll starten

Bereits in seiner letzten Sitzung im Februar 2010 hat der Gemeinderat beschlossen, das ursprünglich geplante „große“ Konzept für Um- und Anbau am Württemberger Hof aus Kostengründen nicht weiter zu verfolgen.

Die neue Planung sieht eine Sanierung im Bestand mit Erneuerung der Versorgungsleitungen, Dachneudeckung und –isolierung, Erneuerung der Fenster und Fassade sowie Heizungserneuerung vor. Der entsprechende Bauantrag mit Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde gestellt.

Zwischenzeitlich hat auch eine energetische Untersuchung des Gebäudes durch das Ingenieurbüro Schuler ergeben, dass mit den geplanten Baumaßnahmen die zuschussrechtlichen Werte erreicht werden.

Der Gemeinderat hatte zuletzt festgelegt, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ein Kostenrahmen von 1 Mio. € gehalten werden muss. Nach einer Kostenberechnung von Architekt Mix sind diese Kosten realistisch für eine einfache Sanierung des Gebäudes.

Nachdem für einzelne Gewerke ein beschränktes Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss, hat der Gemeinderat jetzt offiziell den Baubeschluss für die Maßnahme gefasst und die Verwaltung beauftragt, zusammen mit Architekt Mix Angebote für die Gewerke Dach, Heizung, Elektro, Sanitär, Fassade, Fenster und Nachrüstung Brandschutz einzuholen.

Dachgeschoss der Schule Lendsiedel wird ausgebaut

Der Gemeinderat hat im Sommer 2009 erste Renovierungsmaßnahmen im Rahmen des Konjunkturprogramms II für die Schule Lendsiedel vergeben. Seither wurde ein Teil der Fenster erneuert, eine neue Pelletsheizung eingebaut und die Elektroinstallation auf den neuesten Stand der Technik gebracht. Für den weiteren Baufortschritt stehen die Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten, die Fassadenarbeiten und die Flaschnerarbeiten zur Vergabe an.

Noch nicht entschieden war, ob zusammen mit der Renovierung auch ein Dachgeschossausbau erfolgen soll. Dies kam nur dann in Frage, wenn der Ausbau im förderfähigen Rahmen liegt. Dieser liegt Kosten laut Bewilligungsbescheid bei insgesamt brutto 345.000 € (315.000 € Konjunkturprogramm II, 30.000 € Ausgleichsstock).

Um Planungssicherheit zu erhalten, wurde der Dachgeschossausbau zur Genehmigung eingereicht. Die zwischenzeitlich erteilte Baugenehmigung hat die Aussagen bei einem Ortstermin mit dem Baurechtsamt im Juli 2009 bestätigt. Es wurden keine weiteren Anforderungen an Brandschutz und Barrierefreiheit gestellt als bisher von der Verwaltung in der Kostenschätzung vorgesehen.

Für die restlichen Arbeiten wurden seitens der Verwaltung Angebote eingeholt, um größtmögliche Kostensicherheit zu erhalten. Für die geplante Sanierungsmaßnahme einschließlich Ausbau des Dachgeschosses liegen die Kosten bei 328.167 € und somit im förderfähigen Rahmen.

Verwaltung und Gemeinderat waren sich einig, den Dachgeschossausbau jetzt durchzuführen. Die Mehrkosten gegenüber einer Variante ohne Ausbau liegen im Bereich von 35.000 €. Ein zusätzlicher Raum in oder am Gebäude wäre auf jeden Fall erforderlich gewesen, wenn die Ganztagsbetreuung im Kindergarten Lendsiedel weiter angeboten werden soll. Kosten für einen Anbau oder die Umnutzung der vorhandenen Wohnräume lägen im Bereich von 40.000 bis 60.000 €.

Der Raum im Dachgeschoss eignet sich als Bewegungsraum sowohl für Schule als auch Kindergarten und kann von der Volkshochschule, die ebenfalls unter Raummangel leidet, und von Gymnastikgruppen genutzt werden. Im Hinblick auf den pädagogischen sowie gesellschaftlichen Nutzen wurde jetzt die Chance genutzt, den seit langem von Schule, Kindergarten und Eltern gewünschten Raum auszubauen.

Der Gemeinderat hat die weitere Sanierung von Schule und Kindergarten Lendsiedel mit Dachgeschossausbau beschlossen und dazu bereits die Zimmerer-/Dachdeckerarbeiten, die Fassadenarbeiten und die Flaschnerarbeiten vergeben.

Bebauungsplan „Kreuzstein“ als Satzung beschlossen

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Februar 2010 die Berücksichtigung der während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen beraten. Das Thema Gebäudehöhen im Zusammenhang mit zulässigen Dachformen konnte auf dieser Sitzung nicht abschließend geklärt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, insbesondere im Hinblick auf die Verschattung der jeweils nördlich gelegenen Grundstücke noch eine bessere Lösung mit dem Planungsbüro zu suchen.

Der Technische Ausschuss hat sich in seiner Sitzung im März 2010 intensiv mit dem Thema befasst und dem Gemeinderat empfohlen folgende Dachformen für zulässig zu erklären, für die dann jeweils die Außenwandhöhe und die Firsthöhe festgelegt werden:

Satteldach, Pultdach, versetztes Pultdach, Walmdach, Krüppelwalmdach, Zeltdach und Flachdach.

Durch die jetzt festgelegten zulässigen Gebäudehöhen und den relativ großen Abstand der Baufenster zum jeweils nördlich gelegenen Grundstück kann eine Verschattung der Gebäude in der Zeit von Mitte November bis etwa Mitte Februar zwar nicht ganz ausgeschlossen werden, die Situation stellt sich jedoch deutlich günstiger dar, als bei der bisher geplanten Höhenfestsetzung.

Der Gemeinderat ist der Beschlussempfehlung des Technischen Ausschusses gefolgt und hat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Kreuzstein“ gefasst.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Bibelschule Kirchberg“ wird aufgestellt

Das Entwicklungskonzept der Bibelschule Kirchberg e. V. sieht eine Entwicklung der Wohnbereiche in Form von Wohngruppenhäusern, ein Mehrzweckgebäude für schulische, öffentliche und Freizeitnutzungen sowie ein Betriebsgebäude für u. a. eine Hackschnitzelheizung vor.

Im Rahmen einer Bauvoranfrage im Jahr 2008 wurde vom Landratsamt klargestellt, dass diese Vorhaben nur über einen Bebauungsplan mit Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigungsfähigkeit kommen können, da sich das Grundstück im sogenannten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) befindet.

Die Gemeinde kann gem. § 12 BauGB durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn ein Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Planes zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet. Die Gemeinde hat über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Das geplante Gebiet umfasst zwei Grundstücke auf Markung Gaggstatt, die sich im Eigentum der Bibelschule Kirchberg e. V. befinden.

Mit der Ausarbeitung des notwendigen Umweltberichts zum Bebauungsplan wurde in Absprache mit der Bibelschule das Land­ratsamt, Fachbereich Kreisplanung, beauftragt. Die Planung wurde in Absprache mit der Bibelschule vergeben, weil sie sich verpflichtet, die Kosten für das Verfahren zu tragen.

Der Gemeinderat hat den Grundsatzbeschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Bibelschule Kirchberg“ gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzu­führen. Mit der Bibelschule Kirchberg e. V. wird zunächst ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, in dem sich die Bibelschule zur Übernahme aller externer Kosten (Planungskosten, Kosten eventuell erforderlicher Gutachten), die bei der Aufstellung des Bebauungsplans anfallen, verpflichtet.

Im weiteren Verfahren wird ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschlossen, in dem Erschließung, Zeitraum der Durchführung und Pflichten des Vorhabenträgers näher geregelt werden.

Was sonst noch interessiert

¨ Bei der Lüftungstechnik der Festhalle entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 19.000 €, diese können teilweise durch Minderkosten aufgefangen werden. Das Ingenieurbüro Sausele und die Verwaltung blieben in der Sitzung die genaue Gegenüberstellung der Kosten bzw. Einsparungen schuldig. Dies wird nachgeholt.

¨ Im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall an der Kreuzung beim Landhotel im März 2010 hat die Verwaltung das Thema erneut für die nächste Verkehrsschau, die mit Landratsamt und Polizei gemeinsam durchgeführt wird, angemeldet.

¨ Ob der Mittelaltermarkt anlässlich des Stadtfeiertages 2011 wieder stattfindet wird der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 26. April behandeln.

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