Berichte aus dem Gemeinderat
Aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Februar 2010
Kirchberger Feuerwehrabteilung bekommt neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10/6
Das Kirchberger Löschgruppenfahrzeug ist in die Jahre gekommen und wird vom TÜV nicht mehr abgenommen. Es ist daher eine Ersatzbeschaffung erforderlich. Zusammen mit Kreisbrandmeister Vogel wurde das für Kirchberg erforderliche Fahrzeug festgelegt und auf Beschluss des Gemeinderats vom 14.12.2009 in drei Losen ausgeschrieben. Insgesamt sind für die drei Lose 10 Angebote eingegangen.
Günstigste Bieterin bei Los 1 (Fahrgestell) ist die Firma MAN Truck Deutschland GmbH mit einem Bruttoangebotspreis von 51.900,00 €. Los 2 (Aufbau) wird am günstigsten von der Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG zum Preis von 107.869,00 € brutto angeboten, Los 3 (feuerwehrtechnische Beladung) von Firma Herpach, Feuerwehrtechnik, zum Preis von 53.334,08 € brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf 253.592,67 €. Der Zuschuss, den die Stadt zur Ersatzbeschaffung erhält, liegt bei 82.500 €, so dass Eigenmittel in Höhe von 171.092,67 € zu finanzieren sind. Dies gelingt bei der derzeitigen Finanzsituation nur über eine Kreditaufnahme.
Der Gemeinderat hat die Lose 1 bis 3 an die jeweils günstigste Bieterin vergeben. Die Lieferung des Fahrzeugs wird spätestens Ende November 2011 erfolgen.
Baugebiet Kreuzstein in Kirchberg
Der Gemeinderat hatte über die Berücksichtigung der während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen zu beraten. Die Anregungen von Behörden und Bürgerschaft konnten weitestgehend berücksichtigt werden. Bezüglich der Höhenentwicklung der Gebäude und der damit verbundenen Verschattung sowohl vorhandener als auch künftiger Gebäude wurde noch Diskussions- und Änderungsbedarf gesehen. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu mit dem Planer Änderungsvorschläge zu erarbeiten. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde daher vertagt.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Erschließung des Baugebiets in zwei Abschnitten vorzunehmen. Der erste Abschnitt soll den Parkplatz sowie den östlichen und südlichen Teil der Erschließungsstraße umfassen. Damit können 17 der insgesamt 31 Bauplätze erschlossen werden. Der Lärmschutzwall entlang des Parkplatzes ist im ersten Abschnitt nur in Richtung Charlottenhöhe erforderlich. Je nach Ergebnis der Erschließungsplanung soll der Wall gleich komplett ausgebaut werden, wenn z. B. anfallender Bauaushub aus dem Gebiet dort kostengünstig eingebaut werden kann.
Bauantrag zur Sanierung des Württemberger Hofs wird eingereicht
Die Zukunft des Württemberger Hofes beschäftigt Gemeinderat und Verwaltung seit mehreren Jahren. Die Entwicklungen bis 2008 haben zu dem Entschluss geführt, einen Bauantrag zum Um- und Anbau Württemberger Hof zur Genehmigung einzureichen.
Das Konzept dieses Antrags sah eine gemischte Nutzung vor, die im öffentlichen Bereich das Jugendcafé beinhaltet, in einem Teil Vereinsräume für den Förderkreis künstlerischer Tanz e.V., im gewerblichen Teil Räume für Existenzgründer und eventuell Wohnnutzung. Es war der Umbau bzw. die Verlegung des Treppenhauses in einen Anbau mit neuem Erschließungselement mit einem Aufzug vorgesehen.
Die letzte Kostenermittlung für diese Variante ging von Kosten in Höhe von mindestens 1,5Mio € aus. Angesichts der finanziellen Situation der Stadt Kirchberg wurde die Maßnahme nochmals diskutiert und weitere in Frage kommenden Varianten für die Zukunft des Württemberger Hofes unter Berücksichtigung der möglichen Zuschüsse beleuchtet. Dabei wurde klar, dass sich Kirchberg momentan die bisher zur Genehmigung eingereichte Variante nicht leisten kann. Keine Maßnahmen durchzuführen, hätte zur Folge, dass das Gebäude über kurz oder lang abgebrochen werden müsste. Ein Abbruch kommt u. a. schon deshalb nicht in Frage, da zum einen die Kosten für den Abbruch anfallen, zum andern hohe Folgekosten für erforderliche Ersatzräume zumindest für das Jugendcafé.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die bisherige Planung nicht weiter zu verfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Antrag für die baurechtliche und denkmalschutzrechtliche Genehmigung zur Sanierung des Württemberger Hofes einzureichen. Bei voraussichtlichen Sanierungskosten von ca. 1.000.000 € und einem Zuschuss von insgesamt 600.000 € ist die Maßnahme auch bei angespannter Haushaltslage wirtschaftlich darstellbar und stellt eine gute Lösung für die Zukunft des ortsbildprägenden Gebäudes Württemberger Hof dar. Die endgültige Entscheidung zur Sanierung wird der Gemeinderat fassen, wenn die baurechtlichen Vorgaben geklärt sind und die Kosten im geschätzten Rahmen bleiben.